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DJV: stern-Urteil stärkt die Pressefreiheit

(PresseBox) (Berlin, )
Der Deutsche Journalisten-Verband hat das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Durchsuchung bei dem früheren Brüsseler stern-Korrespondenten Hans-Martin Tillack als Stärkung der Pressefreiheit begrüßt. Das Gericht hat den belgischen Staat dazu verurteilt, 30.000 Euro Schadensersatz sowie Schmerzensgeld zu zahlen. Im März 2004 hatten belgische Polizisten die Büro- und Privaträume des damaligen Brüsseler stern-Korrespondenten Hans-Martin Tillack durchsucht und umfangreiches Aktenmaterial beschlagnahmt. Anlass der Aktion war die von der Anti-Betrugsbehörde Olaf aufgestellte Behauptung, Tillack habe möglicherweise einen ihrer Mitarbeiter bestochen, um an Informationen zu kommen. Der Deutsche Journalisten-Verband hatte gegen die Maßnahmen der belgischen Ermittler scharf protestiert.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wertete die Durchsuchungsaktion in seinem Urteil als Verstoß gegen die europäische Menschenrechtskonvention (Az. 20477/05). "Der Richterspruch ist ein glatter Sieg für die Pressefreiheit", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Die Richter haben deutlich gemacht, dass journalistische Enthüllungen von staatlichen Einrichtungen nicht mit Repressalien verhindert werden dürfen." Dies sei das zweite Urteil des Gerichtshofs in nur einer Woche zu Gunsten der Pressefreiheit. Der Europäische Gerichtshof hatte am 22. November die Beugehaft gegen einen niederländischen Journalisten verurteilt.
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