Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wertete die Durchsuchungsaktion in seinem Urteil als Verstoß gegen die europäische Menschenrechtskonvention (Az. 20477/05). "Der Richterspruch ist ein glatter Sieg für die Pressefreiheit", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Die Richter haben deutlich gemacht, dass journalistische Enthüllungen von staatlichen Einrichtungen nicht mit Repressalien verhindert werden dürfen." Dies sei das zweite Urteil des Gerichtshofs in nur einer Woche zu Gunsten der Pressefreiheit. Der Europäische Gerichtshof hatte am 22. November die Beugehaft gegen einen niederländischen Journalisten verurteilt.
DJV: stern-Urteil stärkt die Pressefreiheit
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wertete die Durchsuchungsaktion in seinem Urteil als Verstoß gegen die europäische Menschenrechtskonvention (Az. 20477/05). "Der Richterspruch ist ein glatter Sieg für die Pressefreiheit", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Die Richter haben deutlich gemacht, dass journalistische Enthüllungen von staatlichen Einrichtungen nicht mit Repressalien verhindert werden dürfen." Dies sei das zweite Urteil des Gerichtshofs in nur einer Woche zu Gunsten der Pressefreiheit. Der Europäische Gerichtshof hatte am 22. November die Beugehaft gegen einen niederländischen Journalisten verurteilt.