"Die entsprechenden Vertragsregelungen sind nicht mit den gesetzlichen Vorgaben des Urheberrechtsgesetzes vereinbar", sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Eine Klausel, mit der durch die erste und einzige Vergütung sämtliche vorgesehenen Nutzungen und Verwertungsrechte abgegolten sind, widerspricht dem gesetzlichen Leitbild, wonach Urheber an jeder Nutzung ihrer Werke zu beteiligen sind." Konken forderte den Verlag auf, die strittigen Vertragsklauseln zurückzuziehen. Es sei zudem empörend, dass der Verlag versuche, sich in einem Schreiben an die freien Mitarbeiter auf den DJV zu berufen: "Der Vertrag gibt in keiner Weise wieder, was der DJV von Verlagen erwartet." Der DJV-Vorsitzende verwies dabei auf die seit 1. Februar 2010 geltenden Vergütungsregelungen an Tageszeitungen.
Die Ärzte Zeitung ist eine Tageszeitung mit Sitz in Hessen. Der hessische Verlegerverband hatte sich nicht an den Verhandlungen über die Vergütungsregeln beteiligt. Nach Auffassung des DJV gelten in Hessen aber keine anderen Maßstäbe für die Angemessenheit von Honoraren als in anderen Bundesländern.