Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte jetzt das Urteil der Vorinstanz. Wenn die Enttarnung der Polizisten "auf andere, die Pressefreiheit stärker wahrende Weise" verhindert werden könne, sei ein Fotoverbot nicht zulässig, urteilten die Richter. "Mit dieser differenzierten Haltung des Gerichts können Bildjournalisten gut leben", sagte der DJV-Vorsitzende. Die Verpixelung von Gesichtern sei eine lange geübte Praxis in der Pressefotografie.
Fotourteil stärkt Position der Bildjournalisten
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte jetzt das Urteil der Vorinstanz. Wenn die Enttarnung der Polizisten "auf andere, die Pressefreiheit stärker wahrende Weise" verhindert werden könne, sei ein Fotoverbot nicht zulässig, urteilten die Richter. "Mit dieser differenzierten Haltung des Gerichts können Bildjournalisten gut leben", sagte der DJV-Vorsitzende. Die Verpixelung von Gesichtern sei eine lange geübte Praxis in der Pressefotografie.