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Kahn-Urteil: Promischutz geht zu weit

(PresseBox) (Berlin, )
Der Deutsche Journalisten-Verband hat seine Kritik an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Bildberichterstattung über Prominente bekräftigt. Anlass für die neuerliche Kritik war das heutige Urteil des BGH, nach dem der Abdruck eines Fotos von Oliver Kahn bei einem Urlaubsspaziergang mit seiner Freundin in Saint Tropez nicht zulässig war. Die Zeitschrift Frau im Spiegel hatte das Foto vor zwei Jahren abgedruckt. Im Begleittext berichtete sie unter anderem über einen kurz zuvor erfolgten Familienurlaub Kahns mit seiner Nochehefrau und den Kindern. Nach Meinung der Richter sei jedoch nicht über ein Ereignis von zeitgeschichtlicher Bedeutung berichtet worden und der Urlaub gehöre auch bei Prominenten zur geschützten Privatsphäre. Das Bild hätte deshalb nur mit Zustimmung des Fußballtorwarts und seiner Freundin veröffentlicht werden dürfen.

„Der Bundesgerichtshof hat ein weiteres Mal in die Kompetenz der Redaktionen eingegriffen“, kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Es sei nicht Aufgabe von Richtern, darüber zu entscheiden, welche Themen und Personen von öffentlichem Interesse seien und welche nicht. Wenn sich, wie im Fall Kahn, ein verheirateter Prominenter mit Vorbildcharakter in aller Öffentlichkeit mit seiner Freundin zeige, müssten die Medien die Möglichkeit haben, darüber in Wort und Bild zu berichten.

Erst am 19. Juni hatte der BGH entschieden, dass der Abdruck von Fotos, die den Popstar Herbert Grönemeyer zusammen mit seiner Freundin in einem italienischen Café zeigten, nicht gerechtfertigt gewesen sei. Auch hier hatten die Richter keinen Zusammenhang mit einem zeitgeschichtlichen Ereignis gesehen. Konken: „Der Bundesgerichtshof muss seine zu prominentenfreundliche Urteilspraxis dringend überdenken. Nicht die Prominenten, sondern die Redaktionen müssen entscheiden können, was von Interesse für die Berichterstattung ist.“
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