Nach der zum Jahreswechsel in Kraft tretenden Gesundheitsreform stand zunächst zu befürchten, dass die freien Journalistinnen und Journalisten an Rundfunkanstalten das Krankengeld mit Hilfe von Wahltarifen selbst versichern müssten. "Das hätte zu Einschränkungen im Versicherungsschutz vieler Freien geführt", kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Nach einem Gespräch mit dem DJV Anfang Dezember regte das Gesundheitsministerium gegenüber der Regierungskoalition an, den unständig Beschäftigten Krankengeld vom ersten Tag an zu bezahlen, wenn sie den einheitlichen Krankenkassenbeitrag von 15,5 Prozent entrichten. Der DJV-Vorsitzende bezeichnete den Vorschlag des Ministeriums eine "vernünftige Lösung für die Freien". Es sei nun an den Regierungsfraktionen, "kurzfristig den Weg frei zu machen für diese notwendige und spürbare Verbesserung".
Krankengeld für Rundfunkfreie muss bleiben
Nach der zum Jahreswechsel in Kraft tretenden Gesundheitsreform stand zunächst zu befürchten, dass die freien Journalistinnen und Journalisten an Rundfunkanstalten das Krankengeld mit Hilfe von Wahltarifen selbst versichern müssten. "Das hätte zu Einschränkungen im Versicherungsschutz vieler Freien geführt", kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Nach einem Gespräch mit dem DJV Anfang Dezember regte das Gesundheitsministerium gegenüber der Regierungskoalition an, den unständig Beschäftigten Krankengeld vom ersten Tag an zu bezahlen, wenn sie den einheitlichen Krankenkassenbeitrag von 15,5 Prozent entrichten. Der DJV-Vorsitzende bezeichnete den Vorschlag des Ministeriums eine "vernünftige Lösung für die Freien". Es sei nun an den Regierungsfraktionen, "kurzfristig den Weg frei zu machen für diese notwendige und spürbare Verbesserung".