Nach der Ablehnung der Berufungsanträge kann die Beweisaufnahme gegen Datt und Ginzel, die gegen den Richterspruch von 2010 Berufung eingelegt haben, fortgesetzt werden. Die Ablehnung der Anträge wird offiziell unter anderem damit begründet, dass der umstrittene Artikel nicht als generelle Kritik an der Berichterstattung über den so genannten Sachsensumpf zu werten sei und der von den Angeklagten verfasste Artikel zudem erst Monate nach den Äußerungen des Richters veröffentlicht worden sei. Diese Wertung ist für DJV-Hauptgeschäftsführer Döhring völlig unverständlich.
Hintergrund des Rechtsstreits sind Recherchen über Korruption und Prostitution in Leipzig, die zu Berichten über den so genannten Sachsensumpf in Zeit online und Spiegel führten. Die darin veröffentlichten Fragen von Datt und Ginzel waren vom Amtsgericht Dresden als üble Nachrede nach dem Strafgesetzbuch bewertet worden. Nach Überzeugung des DJV haben beide keinerlei juristische Fehler begangen und sich zudem berufsethisch einwandfrei verhalten.