Rasen:
Die Beschaffenheit der Bodenbedeckung, jener „Teil des Bodens, der bei senkrechter Betrachtung mit lebendem Grasmaterial bedeckt ist“, wird durch DIN EN 12231 „Sportböden – Prüfverfahren – Bestimmung der Bodendeckung bei Naturrasen“ geregelt, während die Filzdicke in DIN EN 12232 „Sportböden – Bestimmung der Filzdicke bei Naturrasen“ festgelegt ist. DIN EN 12233 dagegen beschreibt ein einheitliches Messverfahren für die Schnitthöhe.
Stadien:
DIN EN 13200-1 „Zuschaueranlagen – Teil 1: Kriterien für die räumliche Anordnung von Zuschauerplätzen – Anforderungen“ legt allgemeine Kriterien fest, nach denen Zuschaueranlagen angeordnet werden sollten. Darin ist unter anderem festgelegt, dass die Steigung einer Zuschauerrampe, also einer schrägen Fläche mit Stehplätzen, nicht mehr als 10 % betragen darf und dass es in der Zuschaueranlage mindestens einen Bereich für Zuschauer mit Rollstuhl geben muss. Außerdem sollte die Wegstrecke eines Zuschauers zum Erreichen eines gut passierbaren Ausgangssystems im Freien nicht mehr als 60 und im Gebäude nicht mehr als 30 Meter betragen.
Auch bei den Sitzen überlässt man nichts dem Zufall: DIN EN 13200-4 legt Anforderungen fest, die die Beständigkeit der Sitze gegen statische und dynamische Belastung sowie ihre Wetterfestigkeit garantieren sollen. Darüber hinaus wird auch auf die ergonomisch sinnvollen Maße der Sitzgelegenheiten eingegangen.
Licht:
In DIN EN 12193 „Licht und Beleuchtung – Sportstättenbeleuchtung“ sind die Bedingungen für optimale Lichtverhältnisse in den Stadien festgelegt. Sie gibt Werte für Beleuchtungsstärken, Gleichmäßigkeiten, Blendungsbegrenzungen und Farbwiedergabeeigenschaften von Lichtquellen an. Ziel ist es, sowohl Sportlern als auch Zuschauern eine optimale Sicht zu verschaffen und in Notsituationen für ausreichende Sicherheitsvorkehrungen zu sorgen. So muss im Zuschauerbereich eine Beleuchtungsstärke von mindestens 10 Lux herrschen.
Tor:
Ob Hallenturnier oder Feldspiel: für beide Fälle gibt DIN EN 748 Maße, Werkstoffe und Konstruktion vor. Entspricht das Tor den in der Norm festgelegten Anforderungen, sollte es den Beanspruchungen der Torschützen widerstehen - und nicht etwa brechen wie im Champions-League-Spiel Dortmund gegen Madrid 1998 (Günter Jauch damals: "Für alle Zuschauer, die erst jetzt eingeschaltet haben, das erste Tor ist schon gefallen"). Neben den Anforderungen an die Standfestigkeit der Tore und die Stabilität der Querlatten, die immerhin 5,00 m bzw. 7,32 m messen, werden unter anderem auch Kriterien für die Maschenreißkraft und die Fundamente festgelegt.
Schienbeinschützer:
Eine der am meisten gefährdeten Körperbereiche der Fußballspieler sind die Schienbeine, die daher besonderen Schutz benötigen. DIN EN 13061 legt Anforderungen an Ergonomie, Unschädlichkeit, Größenangabe, Abdeckung, Leistung und Reinigung von Schienbeinschützern fest und beschreibt Prüfverfahren und Leistungsklassen. So müssen die Schienbeinschützer der Einwirkung eines Metallstollens von 10 mm Durchmesser standhalten, und ihre Innenseite darf keine Perforationen oder Risse aufweisen.