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Für einen unbeschwerten Eisgenuss

Norm zur Lebensmittelhygiene für Speiseeismaschinen überarbeitet

(PresseBox) (Berlin, )
Der Sommer hält Einzug in Deutschland, die Temperaturen steigen, und damit auch die Lust auf eine erfrischende kulinarische Abkühlung - jetzt ein Eis! Bananen-Split, Joghurtbecher und auch die Variante Softeis erfreuen sich gleichbleibender Beliebtheit.

Doch insbesondere Softeis ist, bedingt durch seine vergleichsweise höhere Temperatur und spezielle Herstellungsbedingungen, ein leicht verderbliches Lebensmittel, und seine Erzeugung und Abgabe bedürfen besonderer Hygienemaßnahmen. Die Anwendung der neu überarbeiteten und im Mai erschienenen Norm DIN 10518 Lebensmittelhygiene – Herstellung und unmittelbare Abgabe von Speiseeis an den Verbraucher – Hygieneanforderungen, Prüfung sorgt dafür, dass sich Verbraucher beim Verzehr von Softeis sicher fühlen können. Im Sinne der DIN 10518 ist der Begriff "Speiseeis" gleichbedeutend mit Softeis. Die Norm beinhaltet Anforderungen zu Planung und Konstruktion der Speiseeismaschinen sowie zu deren sachgemäßem Aufstellen, zu ihrem Betrieb, ihrer Reinigung, Desinfektion und Wartung. Ebenso werden Hinweise zum sachgemäßen Umgang mit Speiseeis gegeben. Festlegungen zur Verfahrensbegutachtung für die Desinfektion von Speiseeismaschinen sind ebenfalls enthalten.

Die Maschinen müssen so konstruiert sein, dass sie die erforderlichen Temperaturen beim Kühlen, Gefrieren und Erhitzen erreichen und diese angezeigt und kontrolliert werden können. Bei der Aufstellung ist zu beachten, dass Verkehrsemissionen oder Wärmequellen nicht zu einer Beeinträchtigung der Qualität führen können. Nicht pasteurisierte Lebensmittel, die zur Speiseeisherstellung dienen (z. B. Frischobst), müssen besonders sorgfältig vorgereinigt werden. Der zur Herstellung verwendete Eismix muss durch angemessene Verfahren entkeimt werden. So steht dem sommerlichen Eisvergnügen nichts mehr im Weg.

Ansprechpartner im DIN:

Birgit Zöllner
Normenausschuss Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte
Tel. 030 2601-2638
birgit.zoellner@din.de
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