Gleichwohl begleitet diesen technischen Fortschritt jederzeit die Frage nach Konformität mit dem Anwaltsgeheimnis. Denn die Gefahr eines rechtswidrigen Zugangs zur Gesamtakte ist durch elektronische Datenvorhaltung nicht kleiner geworden. Die Datensicherung wird deshalb zur Achillesferse des Anwaltsgeheimnisses. Erst vor kurzem sind neue rechtliche Unsicherheiten deutlich geworden durch eine Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf. Dieses hatte eine Klageerhebung per E-Mail auch ohne qualifizierte Signatur als wirksam anerkannt.
In seinem Vortrag auf der DMS EXPO nannte Prof. Jordan daher die Unveränderbarkeit der Akte als das wichtigste Kriterium für die elektronische Anwaltsakte. Dazu gehöre auch die Unveränderbarkeit des Scandatums, das nicht manipulierbar auf dem elektronischen Dokument festgehalten werden müsse. Jordan: „Jede neue Technologie schafft neue Fälschungstatbestande. Die Justiz muss sich deshalb in besonderem Maße auf Beweissicherheit verlassen können.“
Derart abgesichert stellt die elektronische Anwaltsakte einen wesentlichen Baustein dar, um die Qualität der täglichen Aktenbearbeitung eines Anwaltes zu verbessern – auch im Interesse der Mandanten. Ohne Medienbruch lassen sich zum Beispiel Gerichtsakten in die Akte übernehmen. Durch Volltextrecherche können innerhalb der elektronischen Anwaltsakte viele Ordner auf die entscheidenden Punkte konzentriert werden. Videos lassen sich als Beweismittel problemlos in die Gerichts- und Anwaltsakte übernehmen. Diese können in der mündlichen Verhandlung einen weit höheren Beweiswert haben als die Betrachtung einzelner Fotos aus den Videosequenzen. Der elektronische Rechtsverkehr schließlich ist nicht nur ein Mittel zur Kostensenkung, sondern zur quantitativen und qualitativen Verbesserung der Gerichtsverfahren.