Hintergrund der Portfolio-Erweiterung sind neue gesetzliche Anforderungen, die für die Herstellung von Biomasse zur Verstromung oder zur Nutzung als Biokraftstoff gelten. Ab der Ernte 2010 darf für die Produktion von Biokraftstoff und Biostrom nur noch Biomasse eingesetzt werden, welche gesetzlich vorgeschriebene Nachhaltigkeitskriterien erfüllt. Dies gilt auch für importierte Biomasse. Um die Einhaltung dieser Kriterien sicherstellen zu können, muss die Produktion über die gesamte Kette zertifiziert werden.
Mit der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und der Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Erzeugung von Biomasse zur Verwendung als Biokraftstoff (Biokraft-NachV) setzt Deutschland die EU-Richtlinie zu Erneuerbaren Energien (2009/28/EG) um, in der Nachhaltigkeitskriterien für zur Energiegewinnung eingesetzte Biomasse festgelegt wurden.
Ab Juli 2010 wird die Vergütung nach EEG nur noch dann gewährt, wenn die Anlagenbetreiber die Erfüllung der Nachhaltigkeitskriterien in Anbau, Verarbeitung und Transport gegenüber den Netzbetreibern dokumentieren können. Gleiches gilt für die Anrechnung auf die Biokraftstoffquote. Von Bedeutung ist die DQS-Dienstleistung für alle Mitglieder der Produktionskette welche Biomasse anbauen, handeln, verarbeiten oder transportieren.
Mehr dazu auf www.dqs.de.