Ab 2013 jedoch vertreiben die Versicherungen in Deutschland nur noch so genannte Unisex-Tarife. Eine Unterscheidung zwischen Mann und Frau erfolgt bei diesen Tarifen nicht mehr. Die Risiken werden jetzt einheitlich berechnet, um eine größere Transparenz zu schaffen. Für Versicherte ist es künftig nämlich deutlich leichter, Versicherungsangebote zu vergleichen und deren Prämien zu überprüfen. Zudem kann so keine Benachteiligung einzelner Geschlechter mehr erfolgen.
Bei der Berechnung von Beiträgen, etwa über Vergleichsportale im Internet, ist es nun nicht mehr nötig, das jeweilige Geschlecht anzugeben. Lediglich die Eingabe des Alters sowie die Angabe, welcher Beruf ausgeführt wird, ist ausreichend, um die Prämie berechnen zu können. Die individuellen Risiken der einzelnen Berufe bleiben dabei jedoch erhalten. Besonders in Berufen mit hoher körperlicher Belastung wie Krankenpfleger oder Bauarbeiter können die Beiträge daher deutlich höher ausfallen als beispielsweise bei kaufmännischen Angestellten. Diese Unterscheidung nach Berufsgruppen ist auch 2013 nach wie vor zulässig, denn die höheren Gefahren sind offensichtlich und werden auch von den obersten Richtern anerkannt.
Allerdings ist die Gefahreneinteilung bei den Versicherern sehr unterschiedlich. Stuft ein Versicherer einen bestimmten Beruf als sehr gefährlich und überdurchschnittlich risikoreich ein, kann dieser bei einem anderen Versicherer als weniger gefährlich gelten. Daher lohnt es sich nach wie vor, die Angebote der Unternehmen gegenüberzustellen und sowohl hinsichtlich der Preisgestaltung wie auch hinsichtlich der Vertragskonditionen zu vergleichen.
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