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Beschäftigung ukrainischer Flüchtlinge: Was gilt es zu beachten?

Viele ukrainische Flüchtlinge wollen arbeiten. Was Unternehmen wissen über Arbeitserlaubnis & Co. wissen müssen, wenn sie Schutzsuchende beschäftigen wollen, weiß Gunnar Roloff, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Ecovis in Rostock.

(PresseBox) (Berlin, )
Ist eine Arbeitserlaubnis erforderlich?

Die EU-Staaten wollen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine schnell und unbürokratisch aufnehmen. Auch in Deutschland erhalten sie ohne konkrete Einzelfallprüfung vorübergehenden Schutz. Ihr Aufenthaltstitel gilt zunächst für ein Jahr. Er lässt sich bis auf drei Jahre verlängern. Für eine Beschäftigung in Deutschland gibt es keine weiteren Voraussetzungen. Mit dem Aufenthaltstitel bekommen Ukraine-Flüchtlinge unbeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Die zuständigen Ausländerbehörden sollen unabhängig von einem konkreten Arbeitsverhältnis die Erlaubnis zur Aufnahme einer Beschäftigung bereits in den Aufenthaltstitel eintragen. „Dies wird nach unseren bisherigen Erfahrungen auch umgesetzt“, weiß Rechtsanwalt Gunnar Roloff.

Anerkennung von Berufsabschlüssen

Etwa die Hälfte der Flüchtlinge hat eine akademische Ausbildung. „Eine Anerkennung der beruflichen Qualifikation ist vor allem in reglementierten Berufen in der Medizin, im Rechts- und im Bildungswesen erforderlich“, sagt Roloff. Um dringend benötigte Fachkräfte gewinnen zu können und zu vermeiden, dass qualifizierte Ukrainer nicht in Hilfsjobs landen, soll es eine beschleunigte Anerkennung von Qualifikationen geben. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will sich um dieses Thema kümmern.

Kinderbetreuung und Sprachkurse

Heil will zudem für genügend Kinderbetreuung sorgen, damit sich die ukrainischen Flüchtlinge integrieren können. Dazu will die Bundesagentur für Arbeit ihr Angebot von Sprachkursen erweitern. „In der Praxis ist anfangs sicher eine Teilzeitbeschäftigung sinnvoll, damit Geflüchtete genügend Zeit haben, um die Sprache zu lernen“, rät Roloff.

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