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Betriebliche Gesundheitsförderung: So bleibt sie steuerfrei

(PresseBox) (Berlin, )
Ärzte und deren Angestellte arbeiten zurzeit am Limit – oft auf Kosten der eigenen Gesundheit. Mit einer betrieblichen Gesundheitsförderung können Ärzte ihren Mitarbeitern etwas Gutes tun – und das steuer- und abgabenfrei.

Wann genau gilt die Steuerbefreiung?

Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung sollen Krankheitsrisiken verhindern und die Gesundheit der Mitarbeiter fördern. Wenn Ärzte ihren Mitarbeitern zusätzlich zum Gehalt solche Maßnahmen anbieten, dann ist das für die Angestellten lohnsteuerfrei, also ein geldwerter Vorteil (§ 3 Nr. 34 EStG). Allerdings sind die gewährten Leistungen nur bis zu 600 Euro im Jahr lohnsteuerfrei. Kosten die Maßnahmen doch mehr, dann müssen die Angestellten den übersteigenden Betrag regulär versteuern – wie ganz normalen Arbeitslohn. Der Arbeitgeber profitiert ebenfalls von Maßnahmen bis 600 Euro, da er keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss.

Welche Kurse sind steuer- und abgabenfrei?

Zur betrieblichen Gesundheitsförderung gehören Kurse zur Reduzierung von Bewegungsmangel, wie Rückenschule, Ernährungscoachings und Stressbewältigungs- sowie Raucherentwöhnungskurse.

Ärzte, die etwas für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter tun und von der Abgabenbefreiung profitieren wollen, sollten darauf achten, dass die Kurse von den Krankenkassen zertifiziert sind. Liegt keine Zertifizierung vor, dann können die Maßnahmen unter bestimmten Umständen dennoch steuerfrei bleiben. Arbeitgeber müssen dann aber genau prüfen und dokumentieren.

Unabhängig davon sind Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung kein Arbeitslohn, wenn sie überwiegend dem eigenbetrieblichen Interesse dienen. Das sind zum Beispiel Schutzimpfungen entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO), Aufwendungen für Gesundheits-Check-Ups und Vorsorgeuntersuchungen. Bei den beiden letzteren allerdings höchstens bis zu dem Betrag, den die gesetzlichen Krankenkassen für diese Leistungen erstatten würden.

Was ist mit dem Fitnessstudio?

Spendiert der Arbeitgeber den Arbeitnehmern die Mitgliedsbeiträge für den Sportverein oder das Fitnessstudio, dann handelt es sich dabei nicht um betriebliche Gesundheitsförderung. Das gilt beispielsweise auch für Massagen, Spinning-Kurse und überwiegend gerätegestützes Training. Solche Maßnahmen können aber eventuell unter die 44 Euro-Freigrenze fallen.

Vergleich: Fitnessstudio oder zertifizierte Kurse?

Ein Arzt möchte die Gesundheit seiner Medizinischen Fachangestellten fördern und überlegt, ihnen entweder eine Fitnessmitgliedschaft bis 600 Euro anzubieten oder die Kosten für von der Krankenkasse zertifizierte Kurse bis zu 600 Euro zu übernehmen. Die Rechnung sieht so aus:

„Der Vorteil liegt auf der Hand: Arbeitgeber sparen sich 120 Euro und Arbeitnehmer sogar 252 Euro“, sagt Ecovis-Steuerberaterin Annette Bettker bei Ecovis in Rostock.

Wie Ärzte ihre Angestellten sonst noch motivieren können

Ärzte können ihren Angestelltenn anstelle von Gesundheitsleistungen auch andere steuerfreie Vorteile bieten. Die Details dazu finden sie in unserer aktuellen Broschüre „Steuerfreie Arbeitgeberleistungen 2021“. Diese gibt es für 10 Euro netto plus Porto bei presse@ecovis.com. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.ecovis.com/steuerfrei.

Annette Bettker, Steuerberaterin bei Ecovis in Rostock

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