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Kommentar: Das machen doch alle!

Fangprämien bleiben Fangprämien, auch mit neuem Namen. Höchste Zeit also, sich um ehrliche Alternativen zu kümmern. Ein Kommentar von Sebastian Vorberg.

(PresseBox) (Berlin, )
Noch immer scheint sich bei niedergelassenen Ärzten beim Thema Fangprämien kaum ein Unrechtsbewusstsein einzustellen. Der Glaube, es handle sich dabei um ein Kavaliersdelikt ohne Konsequenzen, wird selbst von Presseberichten über Strafverfolgungen und Krankenkassenermittler kaum erschüttert. Diese haben höchstens zur Einsicht geführt, dass man sich in Zukunft etwas cleverer anstellen muss. Pfiffige Juristen sprechen daher anstelle von Fangprämien jetzt lieber von der „Honorierung vor- oder nachstationären Leistungen“, von der „Kostenübernahme und damit Entlastung der Praxen“, von „Konsilverträgen“ oder „Gutachtenaufträgen mit Honorarzahlungen“. Aber so schön die neuen Namen auch klingen: Es bleibt unzulässig, wenn der Arzt nicht für eine weitere gesonderte Leistung bezahlt wird, sondern wegweisend weiterhin für die Zuweisung.

Eine langfristige Lösung, die Gesetz und Ethik entspricht, scheint bislang nicht in Sicht. Dabei gibt es viele Ideen, ist man nur gewillt, das alte Modell der plumpen Fangprämien endlich hinter sich zu lassen. Stattdessen sollte darüber nachgedacht werden, wie der Ausbau der integrierten und vernetzten Versorgungsstrukturen vorangetrieben werden kann. Denn hier können sich für Zuweiser tatsächlich Vorteile ergeben, wenn die Kliniken zu diesem Zweck fachspezifische Fortbildungen und Studien anbieten, die Kontrolle einer leitliniengerechten Versorgung einführen oder ihren Zuweisern zu diesem Zweck auch betriebswirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Unterstützungen und Schulungen anbieten. Solche Investitionsbeiträge zum Ausbau der integrierten und vernetzten Versorgungsstrukturen werden, wie vom Gesetzgeber gewollt, dafür sorgen, dass die Zuweisung künftig aufgrund von sachlichen Gründen erfolgt. Und werden darüber hinaus langfristig auch Ärzten und Kliniken zugutekommen.


Worüber wir reden sollten

”Wie kann ich rechtlich einwandfreie Vereinbarungen mit Kooperationspartnern treffen?
”Wie erkenne ich, ob bestehende Kooperationen rechtliche Risiken für mich bergen?

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft

Ecovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 130 Büros in Deutschland sowie den über 60 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 3.300 Mitarbeiter. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen und inhabergeführte Betriebe ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen. Ärzte, Gemeinschaftspraxen sowie Medizinische Versorgungszentren, Krankenhäuser, Pflegeheime und Apotheken sind unter den von Ecovis beratenen Branchen stark vertreten. Über 2.000 Unternehmen aus dem Bereich Gesundheit/Medizin zählen zu den Mandanten von Ecovis. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten zu sichern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen, um ihren Mandanten vor Ort persönliche Beratung auf höchstem Qualitätsniveau zu bieten.
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