Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 1205252

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft Ernst-Reuter-Platz 10 10587 Berlin, Deutschland http://www.ecovis.com
Ansprechpartner:in Frau Anika Knop +49 89 58981323

Neue pauschale Wertansätze für Gegenleistungen ab 2024

(PresseBox) (Berlin, )
Bei einer Hofübergabe können Nachfolger Gegenleistungen in der Steuererklärung angeben. Welche aktuellen pauschalen Werte es in Bayern gibt, hat die Finanzverwaltung nun veröffentlicht.  

Oft kann ein Landwirt während seiner aktiven Zeit als Betriebsinhaber für sich und seinen Ehegatten keine ausreichende außerbetriebliche Altersversorgung sowie außerbetriebliches Vermögen für die weichenden Erben aufbauen. Bei der Hofübergabe vereinbart er mit seinem Nachfolger deswegen „Gegenleistungen“, die dieser an weichende Geschwister sowie an Eltern zu leisten hat. „Welche Bestandteile dieser ,Gegenleistungen‘ zu einer entgeltlichen Hofübertragung und damit einer steuerlichen Veräußerung führen und welche nicht, müssen Sie vorab steuerlich klären lassen“, rät Sebastian Ganz, Steuerberater in Bad Kohlgrub.

Wie Altenteilsleistungen in der Steuererklärung anzugeben sind

Lebenslang zu zahlende Altenteilsleistungen zur Versorgung der Eltern sind bei ausreichender Ertragsfähigkeit des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs und Erfüllung weiterer Kriterien kein Veräußerungsentgelt. Weder Eltern noch Nachfolger müssen die Altenteilsleistungen im Rahmen der Einkunftsart Land- und Forstwirtschaft erfassen. Der Nachfolger muss sie allerdings in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben angeben und die Eltern als sonstige Einkünfte.

Gegenleistungen mit pauschalem Wert ansetzen

Der Nachfolger kann die Gegenleistungen in Geld oder in Sachwerten, wie Verpflegung, Heizung oder Beleuchtung, zahlen und sie mit ihrem tatsächlichen Wert ansetzen. Wird kein Einzelnachweis über die Höhe der unbaren Leistungen geführt, können diese bis zu einem pauschalen Wert, der von den Finanzverwaltungen veröffentlicht wird, angesetzt werden. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat nun die Werte für 2024 veröffentlicht. Diese sind zum Vorjahr um knapp neun Prozent gestiegen.

Das Wichtigste für Land- und Forstwirte aus Steuern und Recht - jetzt anmelden!
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.