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Neuerungen in der Musterberufsordnung: Verschärfung der Aufklärungspflichten

Mit der neuen Musterberufsordnung ergeben sich für Ärzte umfassende Änderungen, die mit der Umsetzung in den Ländern verbindlich werden.

(PresseBox) (Berlin, )
Auf dem Deutschen Ärztetag in Kiel haben die Delegierten eine umfassende Erneuerung der (Muster-)Berufsordnung beschlossen. Zwar entfaltet die Musterberufsordnung für den einzelnen Arzt keine unmittelbare Wirkung, da sie für die Berufsordnungen der jeweiligen Landesärztekammern nur Empfehlungscharakter hat. „Die in der Musterberufsordnung enthaltenen Prinzipien werden jedoch in der Regel nahezu inhaltsgleich in den Ländern umgesetzt und sind dann auch für die Ärzte des jeweiligen Bundeslandes verbindlich“, so Isabel Wildfeuer, Rechtsanwältin bei Ecovis. Ärzte sollten sich demnach auf die Änderungen einstellen.

Mehr Aufklärung
Die Aufklärungspflichten des Arztes werden umfangreicher. „Regelmäßig ist dieses Thema Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen“, so Isabel Wildfeuer. Jetzt finden sich die in diesem Zusammenhang von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze auch in der Berufsordnung wieder. „Der Patient muss insbesondere vor einem operativen Eingriff über Wesen, Bedeutung und Tragweite der Behandlung einschließlich der Behandlungsalternativen und der damit verbundenen Risiken in angemessener und verständlicher Weise informiert werden“, so die Ecovis-Rechtsanwältin. Außerdem soll Patienten eine ausreichende Bedenkzeit eingeräumt werden.

Mehr Information
Auch der Bereich der individuellen Gesundheitsleistungen erfährt eine Änderung. Individuelle Gesundheitsleistungen sind heutzutage ein wichtiger Bestandteil der Honorareinnahmen vieler Ärzte. Aus diesem Grund werden sie nun erstmals in der Berufsordnung
erwähnt. „Ärzte sind verpflichtet, ihre Patienten vor der Erbringung dieser Leistungen schriftlich über die Höhe des voraussichtlichen Honorars sowie darüber zu informieren, dass eine Kostenübernahme durch die Krankenversicherung oder einen anderen Kostenträger nicht sichergestellt ist“, so Isabel Wildfeuer. Dies dient dem Schutz der Patienten vor medizinisch nicht zwingend erforderlichen Leistungen sowie deren wirtschaftlichen Folgen.

Ärztliche Unabhängigkeit
Auch das Zuweisungsverhalten von Ärzten wird durch die neue Berufsordnung geändert. Über die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu diesem Thema hatte Ecovis bereits in der letzten Ausgabe von „ECOVIS Med“ unter dem Titel „Empfehlungspraxis der Ärzte auf dem Prüfstand“ berichtet. „Nun regelt die Berufsordnung, dass die Annahme von geldwerten Vorteilen in angemessener Höhe nicht berufswidrig ist, wenn sie ausschließlich für berufsbezogene Fortbildung verwendet werden“, so Isabel Wildfeuer. Weiterhin stellt ein Vorteil dann keine Beeinflussung dar, wenn sie einer wirtschaftlichen Behandlungs- oder Verordnungsweise auf sozialrechtlicher Grundlage dient und der Arzt die Möglichkeit hat, aus medizinischen Gründen eine andere als die mit finanziellen Anreizen verbundene Entscheidung zu treffen.

Unverändert bleibt, dass Ärzte nicht von Patienten oder anderen Geschenke beziehungsweise andere Vorteile für sich oder Dritte fordern, annehmen oder sich versprechen lassen dürfen, wenn dadurch der Eindruck erweckt wird, dass die Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidung beeinflusst werden könnte. „Auch im Bereich der Werbung gibt es eine Neuerung“, so die Ecovis-Rechtsanwältin. Denn die Vorschrift über die berufswidrige Werbung wurde um die Ausführung ergänzt, dass eine Werbung für eigene oder fremde gewerbliche Zwecke unzulässig ist.

FAZIT:
Neben den beschriebenen Punkten enthält die neue Musterberufsordnung zahlreiche weitere Neuerungen. Diese können auf der Internetseite der Bundesärztekammer im Einzelnen nachgelesen werden.

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft

Ecovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 130 Büros in Deutschland sowie den über 60 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 3.300 Mitarbeiter. Ecovis betreut und berät Familien¬unternehmen und inhabergeführte Betriebe ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten, darunter 20.000 gewerbliche Kunden, zu sichern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen, um ihren Mandanten vor Ort persönliche Beratung auf höchstem Qualitätsniveau zu bieten. Die ECOVIS Akademie ist Garant für eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung sowie für eine fundierte Ausbildung.
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