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Steuerehrlichkeit – ganz oder gar nicht

Am 15. April entscheidet der Bundesrat über das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz. Sollte das Gesetz den Bundesrat passieren, bedeutet das höhere Hürden für eine Selbstanzeige.

(PresseBox) (Berlin, )
Bereits im März hat der Bundestag das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, dem Missbrauch der strafbefreienden Selbstanzeige Einhalt zu gebieten. Grundsätzlich besteht mit einer Selbstanzeige für einen Steuerhinterzieher die Möglichkeit, nachträglich Straffreiheit zu erlangen, wenn er durch Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung von Angaben gegenüber dem Finanzamt dem Fiskus bislang verborgene Steuerquellen erschließt.

In Zukunft ist eine strafbefreiende Selbstanzeige nur dann wirksam, wenn alle nicht verjährten Hinterziehungstatbestände offen gelegt werden. Wer also trotz Steuerhinterziehung straffrei bleiben möchte, kann jetzt nicht mehr nur jene Konten offenbaren, bei denen er eine Aufdeckung fürchtet und andere weiterhin verschweigen. Er muss vielmehr reinen Tisch machen, also zur Steuerehrlichkeit zurückkehren. Außerdem wird die strafbefreiende Wirkung auf Hinterziehungsbeträge bis 50.000 Euro begrenzt und an die fristgerechte Nachzahlung der Steuerschuld geknüpft. Ist der hinterzogene Betrag höher, müssen neben Steuern und Zinsen zusätzlich freiwillig fünf Prozent des Hinterziehungsbetrages gezahlt werden, um Strafffreiheit erlangen zu können.

Sind Selbstanzeigen jetzt also weniger attraktiv geworden? „Die Selbstanzeige bleibt auch in Zukunft die einzige Möglichkeit, bei Steuerhinterziehung eine Chance auf Strafbefreiung oder zumindest Strafmilderung zu haben“, erklärt Alexander Littich, Rechtsanwalt bei Ecovis. Wichtig ist dabei jedoch sich von Steuerberater und Rechtsanwalt beraten zu lassen. „Da es oftmals gerade bei komplexen Steuerfällen und Steuerhinterziehungen schwierig ist, die Besteuerungsgrundlagen sofort dem Finanzamt vollständig anzugeben, sind Alleingänge fehl am Platz“, warnt Littich eindringlich. Denn um eine Chance auf Strafbefreiung haben zu können, muss die Selbstanzeige so aufgesetzt sein, dass sie die neueste Rechtsprechung berücksichtigt. „Manchmal ist es sehr hilfreich, wenn neben dem Rechtsanwalt auch ein kundiger Steuerberater hinzugezogen wird, der bislang nicht mit dem Fall betraut war und auch steuerlich komplexe Sachverhalte, wie beispielsweise Auslandsaktivitäten, überprüfen kann.“

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft

Ecovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 130 Büros in Deutschland sowie den über 60 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 3.300 Mitarbeiter. Ecovis betreut und berät Familien¬unternehmen und inhabergeführte Betriebe ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten, darunter 20.000 gewerbliche Kunden, zu sichern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen, um ihren Mandanten vor Ort persönliche Beratung auf höchstem Qualitätsniveau zu bieten. Die ECOVIS Akademie ist Garant für eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung sowie für eine fundierte Ausbildung.
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