Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 1165536

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft Ernst-Reuter-Platz 10 10587 Berlin, Deutschland http://www.ecovis.com
Ansprechpartner:in Frau Jana Klimesch +49 89 58982673

Vertragsarztzulassung: „Fehlgeschlagenes“ Ausschreibungsverfahren

(PresseBox) (Berlin, )
Tritt ein ausgewählter Bewerber auf eine Vertragsarztzulassung die Stelle nicht an, ist sie neu auszuschreiben, auch wenn es Nachrücker gibt. Das entschied das Sozialgericht München. Warum das so ist, erklärt Tim Müller, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht bei Ecovis in München.

Was in München verhandelt wurde

In einem teilentsperrten Versorgungsgebiet bewarben sich mehrere Ärzte auf eine frei gewordene halbe Vertragsarztzulassung. Nachdem der Zulassungsausschuss einen Bewerber ausgewählt hatte, legte ein unterlegener Mitbewerber erst Widerspruch und dann Klage gegen die Auswahlentscheidung ein. Während des Verfahrens stellte sich heraus, dass der Arzt, der die Zulassung in Form einer Anstellungsgenehmigung bekommen hatte, gar nicht mehr zur Verfügung stand und sich anderweitig entschieden hatte. Der Kläger meinte daraufhin, nun sei die Zulassung ihm zuzusprechen. Ohne Erfolg allerdings.

Das Sozialgericht München (Urteil vom 23. November 2022, S 38 KA 65/21) kam zu dem Ergebnis, dass die Zulassung nicht an den Kläger geht, sondern neu auszuschreiben ist. Die Klage war deswegen unzulässig, weil das ursprüngliche Ausschreibungsverfahren mit Verzicht des Kandidaten abgeschlossen und erledigt war.

Die Rechtsansicht des Klägers, dass ihm dann die Zulassung zustehe, hätte nämlich zur Folge, dass ursprüngliche Mitkonkurrenten, die gegen die für sie negative Entscheidung des Zulassungsausschusses keinen Widerspruch eingelegt haben, benachteiligt werden. Sie müssten es dann nämlich hinnehmen, dass möglicherweise ein zunächst aussichtsloser Bewerber als einziger übrig bleibt und die Zulassung erhält. „Dies würde darauf hinauslaufen, dass alle im Auswahlverfahren unterlegenden Bewerber Rechtsmittel einlegen müssten, nur um ihre Rechtsposition im Fall des Verzichts des begünstigten Bewerbers zu wahren“, erklärt Rechtsanwalt Müller. Das kann, so das Gericht, nicht Sinn der gerichtlichen Überprüfbarkeit von Verwaltungsakten mit Drittwirkung sein.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.