Abgewiesen hatte die Klage Tomas Claramontes, der eine Verletzung eines ihm erteilten Patents durch EFI Cretaprint geltend gemacht hatte, zuvor bereits das erstinstanzliche Handelsgericht in Valencia. Eine Verletzung, so dessen Urteil vom Januar, liege nicht vor und ohnehin sei die fragliche Erfindung nicht patentfähig.
Bestätigt wurde dieses Urteil nun, am 15. Juli, auch vom Provinzgericht in Valencia, bei dem Tomas Claramonte Berufung eingelegt hatte: Erneut wurde die Klage abgewiesen, und das Patent - insofern es einen Bezug zu EFI Cretaprint aufweist - wurde für nichtig erklärt.
"Haltlosigkeit der Klage und Nichtigkeit des Patents - in beiden Punkten hat uns nun auch das Berufungsgericht Recht gegeben", so Bryan Ko, Syndikus von EFI. "Nunmehr freuen wir uns auf den Abschluss noch anhängiger Verfahren in Deutschland und Italien, bei denen wir selbst Kläger sind. Zweifellos wird sich das Patent auch in diesen Ländern als unwirksam erweisen."