Digitalisierung – Zukunftsgestaltung der Netze:
Übernahme von Gestattungsverträgen, Überbauung Netzebene 3, Triple Play,
Reanalogisierung in Zeiten der „Digitalen Dividende“
Rechtliche Folgen der Digitalisierung:
Urheberrecht, Grundverschlüsselung, Must Carry reanalogisierter Programme,
Wettbewerb der Plattformen
Analogabschaltung – Zunehmende Bedeutung der digitalen TV-Programme
für die Weiterentwicklung der uKNB*)-Netzinfrastruktur.
In der Mitgliederversammlung des FRK seien insgesamt 6 Anträge verabschiedet worden (siehe weitere Einzelheiten zum Kongress und den Anträgen auf www.kabelverband-frk.de oder www.kabelkongress.de). Darin unterstützten die Mitglieder den Vorstand in seiner vor der Bundestagswahl vorgelegten Mittelstandsoffensive und forderten dazu auf, die Parteien nach der Wahl bei der Breitbandversorgung der ländlichen Räume ebenso beim Wort zu nehmen wie bei der Vermeidung von negativen Auswirkungen für die Kunden der Netzbetreiber durch die Nutzung der Digitalen Dividende.
Wie Labonte mitteilte, sei der FRK an dem Versuch in Oberwiesenthal beteiligt, in dem untersucht werde, ob durch die Nutzung des Frequenzbereiches 790 bis 862 MHz für den Mobilfunk Störungen beim Kabelempfang zu befürchten sind (Antrag 4). Die weiteren Anträge fordern
» eine schnellere Abschaltung der analogen Programmverbreitung (Antrag 1),
» digitale Selbstbestimmung der Kunden durch Verzicht auf Grundverschlüsselung von satellitär frei und unverschlüsselt empfangbaren Programmen in MPEG 2 SD für uKNB (Antrag 2),
» Gleichbehandlung aller Kabelnetzbetreiber bei der Erhebung von Urheberrechtgebühren und Zahlung von Programmeinspeisegebühren in Kabelnetze (Antrag 3),
» Unterstützung des Verbandes bis hin zu (straf)rechtlichen Schritten bei rechtswidrigen Eingriffen von Wettbewerbern in Kabelanlagen der FRK-Mitglieder und weiterer uKNB (Antrag 5)
» die Unterstützung von ASTRA bei der Realisierung von HD+ und Entwicklung eine abwärts kompatiblen HD+ Kabel Set Top Box (Antrag 6)
Labonte teilte mit, dass zu den rechtswidrigen Eingriffen von Wettbewerbern eine Umfrage bei den Mitgliedern laufe, um ausreichend Material für die notwendigen rechtlichen Schritte zu sammeln.
Der Vorsitzende des FRK, Heinz-Jürgen Bien, erhob schwere Vorwürfe gegen Vertreter von kommunalen Gebietskörperschaften. So seien inzwischen Fälle bekannt geworden, in denen (Ober)Bürgermeister städtische Wohnungsgesellschaften aufforderten, zukünftig ihre Gestattungsverträge ausschließlich mit den ebenfalls der jeweiligen Stadt verbundenen Stadtwerken abzuschließen und nicht mehr mit privaten Kabelnetzbetreibern. Deswegen habe er bereits auch den Bundeswirtschaftsminister Freiherr zu Guttenberg angeschrieben und darum gebeten, entsprechende Schritte zu unternehmen, um auch weiterhin mittelständischen, Steuern zahlenden Unternehmen eine faire Chance im Wettbewerb mit kommunalen Unternehmen zu sichern. Labonte geißelte abschließend solche Vorgehensweisen kommunaler Repräsentanten als klaren Verstoß gegen das von den Parteien und Politikern immer wieder in Sonntagsreden beschworene Subsidiaritätsprinzip und die Beteuerungen der Parteien auf die „Digitalen Wahlprüfsteine“ des FRK.
Kontakt:
Heinz-Peter Labonte
Geschäftsführender stellvertretender Vorsitzender des FRK:
Steinritsch 2, 55270 Klein-Winternheim
Tel. 06136-9969.10
Fax 06136-85708
Mobil 0171 - 8028640
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