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Mittelständische Kabelnetzbetreiber unterstützen ARD und ZDF bei Einführung von HD – keine Benachteiligung der Mittelständler bei Einspeisegebühren

ARD-Vorsitzender Peter Boudgoust trifft bei mittelständischen unabhängigen Kabelnetzbetreibern (uKNB) auf Verständnis für seine Forderung auf Verzicht von Einspeiseentgelten für die Verbreitung der in HD-Qualität ausgestrahlten ARD-Programme

(PresseBox) (Lauchhammer, )
„Endlich treten auch die Repräsentanten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten für Wettbewerbsgleichheit zwischen den großen städtischen und Kabelregionalgesellschaften einerseits sowie den vom FRK vertretenen und von Finanzkonglomeraten oder Töchtern kommunaler Stadtwerke oder Sparkassen unabhängigen mittelständischen Antennen- und Kabelanlagenbetreibern aus Handwerk, Handel und Wohnungswirtschaft (uKNB) andererseits ein.“
Mit diesen Worten begrüßte der Geschäftsführende stellvertretende Vorsitzende des FRK, Heinz-Peter Labonte, die Ankündigung des ARD-Vorsitzenden Peter Boudgoust (SWR), die großen Kabelnetzbetreiber der Finanzkonglomerate und die kommunalen Kabelgesellschaften zukünftig endlich mit den mittelständischen uKNB gleich zu stellen.

Die Mittelständler hätten nämlich noch nie einen Nettoüberschuss der Einspeisegebühren gegenüber den Urheberechtsgebühren von den Sendern erzielt. Andererseits seien seit Beginn der Verbreitung ihrer Programme über Kabel in den Netzen der Deutschen Telekom von den Sendern erheblich mehr Einspeisegebühren an die großen Kabelregionalgesellschaften (gKRG) gezahlt worden, als die Sender ihrerseits für die Überlassung der Urheberrechte von den gKRG erhalten hätten, erklärte der FRK-Vertreter. Zuletzt seien im analogen Verbreitungssektor ca. 50% mehr Einspeisegebühren von den Sendern an die gKRG gezahlt worden als diese für die Urheberrechte zu zahlen hatten. Demgegenüber sei bei den Mittelständlern das Nettoergebnis genau umgekehrt gewesen. So seien ca. 50% mehr Urheberrechtsgebühren bezahlt als Gebühren für die Programmeinspeisung verrechnet worden.

Wenn diese Wettbewerbsverzerrung in Höhe von jährlich fast 30 Mio. Euro innerhalb des Kabelsektors im Rahmen der Digitalisierung endlich mithilfe der Sender beseitigt werde, könne dies von den Mittelständlern nur begrüßt und unterstützt werden. Hierin einen „unzulässigen Eingriff in etablierte Geschäftsmodelle privater Kabelunternehmen“ zu sehen, wie dies ein Vertreter der gKRG behauptet, sei barer Unsinn. Wer Kabelnetze zu überhöhten Preisen kaufe, mit nicht selten einem Verschuldungsfaktor von 6- bis 12-fachem Ertrag vor Zinsen, Steuern und Abschreibung (EBITDA) „hat nicht das Recht, die Fehler seiner Geschäftsmodelle und Konsequenzen der Gier seiner Investoren auf die Sender und damit die GEZ-Gebührenzahler zulasten mittelständischer Wettbewerber abzuwälzen“, wies Labonte entsprechende Forderungen zurück.

Viel wichtiger sei es, an die politisch Verantwortlichen die Forderung über den Abbau von Wettbewerbsverszerrungen zugunsten DVB-T, durch Streichung der GEZ-Zuschüsse auch in diesem Sektor zu stellen. „Dann muss aber auch gleichzeitig sichergestellt werden, dass das Subsidiaritätsprinzip auch bei der Kabelinfrastruktur durchgesetzt wird. Oberbürgermeister dürfen die Wohnungswirtschaft dann nicht – wie insbesondere in Bayern geschehen – auffordern, stadtnahe Kabelgesellschaften mit der Versorgung ihrer Kunden und Mieter mit Programmen, Internet und Telefonie zu beauftragen. Dies verzerrt mit politischer Unterstützung den Wettbewerb ernsthaft, und zwar zulasten der privaten Netzgesellschaften, die ihr eigenes unternehmerisches Risiko privat und auf den Steuerzahler sozialisierbar tragen müssen, “ erklärte Labonte wörtlich.

Aus diesen Gründen werde der FRK auch mit großem Nachdruck diesen ordnungspolitischen Gesamtrahmen thematisieren und im Rahmen der anstehenden politischen Diskussion seiner vor der Bundestagswahl verschickten „Digitalen Wahlprüfsteine“ eindeutig Stellung beziehen und auf die Erfüllung seiner Vorschläge drängen. „ Beginnen werden wir damit bei dem Spitzengespräch in der nächsten Woche im Bundeswirtschaftsministerium. Vertiefen werden wir dies bei den in der Folgezeit auch in den Landesministerien und mit den Fraktionen im Bundestag sowie in den Landtagen anstehenden Gesprächen“, kündigte der Geschäftsführende stellvertretende FRK Vorsitzende abschließend an.


Kontakt:
Heinz-Peter Labonte
Geschäftsführender stellvertretender Vorsitzender des FRK:
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Tel. 06136-9969.10, .11, .12
Fax 06136-85708
Mobil 0171 - 8028640
Email labonte@kabelverband-frk.de
Direkt hp.labonte.kombunt@t-online.de

FRK - Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation

Der Verbandsname lautet: FACHVERBAND RUNDFUNKEMPFANGS- UND KABELANLAGEN (FRK). Der Verband hat seinen Sitz in 01979 Lauchhammer-Mitte und ist im Vereinsregister eingetragen und führt den Zusatz e.V.

Der Verbandszweck ist die Vertretung der auf dem Gebiet der Empfangsantennen und Kabelanlagen tätigen Fachbetriebe sowie von Unternehmen, die solche Anlagen unterhalten oder unterhalten lassen, und zwar im Sinne einer der Allgemeinheit dienenden Versorgung mit Ton- und Fernsehrundfunk. Der Verband dient weiter dem Informationsaustausch unter den Mitgliedern zur allgemeinen Verbesserung der Marktposition sowie der Sicherung berufsständischer Interessen der Mitglieder.

Der Verband vertritt seine Mitglieder und darüber hinaus die über 8.000 mittelständischen unabhängigen Satellitenanlagen-/Kabelnetzbetreiber (uKNB) sowie kleinere Medienunternehmer mit dahinter stehenden insgesamt rund 36.000 Mitarbeitern und einer bundesweiten jährlichen Wertschöpfung von rund 2,5 Mrd Euro. All die von den uKNB betriebenen Kopfstellen erreichen mit durchschnittlich jeweils mindestens 150 angeschlossenen Kabelhaushalten über 9 Millionen Wohneinheiten bzw. knapp 25% der deutschen Fernsehhaushalte.

Für alles weitere schauen Sie bitte auf unsere Website unter www.kabelverband-frk.de
Und für unseren alljährlichen Kongress, dieses Jahr am 4. und 5. Oktober, unter www.kabelkongress.de

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