Mit diesen Worten begrüßte der Geschäftsführende stellvertretende Vorsitzende des FRK, Heinz-Peter Labonte, die Ankündigung des ARD-Vorsitzenden Peter Boudgoust (SWR), die großen Kabelnetzbetreiber der Finanzkonglomerate und die kommunalen Kabelgesellschaften zukünftig endlich mit den mittelständischen uKNB gleich zu stellen.
Die Mittelständler hätten nämlich noch nie einen Nettoüberschuss der Einspeisegebühren gegenüber den Urheberechtsgebühren von den Sendern erzielt. Andererseits seien seit Beginn der Verbreitung ihrer Programme über Kabel in den Netzen der Deutschen Telekom von den Sendern erheblich mehr Einspeisegebühren an die großen Kabelregionalgesellschaften (gKRG) gezahlt worden, als die Sender ihrerseits für die Überlassung der Urheberrechte von den gKRG erhalten hätten, erklärte der FRK-Vertreter. Zuletzt seien im analogen Verbreitungssektor ca. 50% mehr Einspeisegebühren von den Sendern an die gKRG gezahlt worden als diese für die Urheberrechte zu zahlen hatten. Demgegenüber sei bei den Mittelständlern das Nettoergebnis genau umgekehrt gewesen. So seien ca. 50% mehr Urheberrechtsgebühren bezahlt als Gebühren für die Programmeinspeisung verrechnet worden.
Wenn diese Wettbewerbsverzerrung in Höhe von jährlich fast 30 Mio. Euro innerhalb des Kabelsektors im Rahmen der Digitalisierung endlich mithilfe der Sender beseitigt werde, könne dies von den Mittelständlern nur begrüßt und unterstützt werden. Hierin einen „unzulässigen Eingriff in etablierte Geschäftsmodelle privater Kabelunternehmen“ zu sehen, wie dies ein Vertreter der gKRG behauptet, sei barer Unsinn. Wer Kabelnetze zu überhöhten Preisen kaufe, mit nicht selten einem Verschuldungsfaktor von 6- bis 12-fachem Ertrag vor Zinsen, Steuern und Abschreibung (EBITDA) „hat nicht das Recht, die Fehler seiner Geschäftsmodelle und Konsequenzen der Gier seiner Investoren auf die Sender und damit die GEZ-Gebührenzahler zulasten mittelständischer Wettbewerber abzuwälzen“, wies Labonte entsprechende Forderungen zurück.
Viel wichtiger sei es, an die politisch Verantwortlichen die Forderung über den Abbau von Wettbewerbsverszerrungen zugunsten DVB-T, durch Streichung der GEZ-Zuschüsse auch in diesem Sektor zu stellen. „Dann muss aber auch gleichzeitig sichergestellt werden, dass das Subsidiaritätsprinzip auch bei der Kabelinfrastruktur durchgesetzt wird. Oberbürgermeister dürfen die Wohnungswirtschaft dann nicht – wie insbesondere in Bayern geschehen – auffordern, stadtnahe Kabelgesellschaften mit der Versorgung ihrer Kunden und Mieter mit Programmen, Internet und Telefonie zu beauftragen. Dies verzerrt mit politischer Unterstützung den Wettbewerb ernsthaft, und zwar zulasten der privaten Netzgesellschaften, die ihr eigenes unternehmerisches Risiko privat und auf den Steuerzahler sozialisierbar tragen müssen, “ erklärte Labonte wörtlich.
Aus diesen Gründen werde der FRK auch mit großem Nachdruck diesen ordnungspolitischen Gesamtrahmen thematisieren und im Rahmen der anstehenden politischen Diskussion seiner vor der Bundestagswahl verschickten „Digitalen Wahlprüfsteine“ eindeutig Stellung beziehen und auf die Erfüllung seiner Vorschläge drängen. „ Beginnen werden wir damit bei dem Spitzengespräch in der nächsten Woche im Bundeswirtschaftsministerium. Vertiefen werden wir dies bei den in der Folgezeit auch in den Landesministerien und mit den Fraktionen im Bundestag sowie in den Landtagen anstehenden Gesprächen“, kündigte der Geschäftsführende stellvertretende FRK Vorsitzende abschließend an.
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