Die gekoin GmbH & Co. Webmasterorder KG hat sich für den Altersnachweis mit der GeldKarte im Jugendschutzportal e-mando® als weiteren KJM konformen Altersnachweis im Internet entschieden. Dabei setzt Webmasterorder auf fun SmartPay AVS vom Karlsruher Softwareunternehmen fun communications GmbH. fun SmartPay AVS ist die einzige Lösung am Markt zur gesetzeskonformen Abfrage des Jugendschutzmerkmals und Bezahlen mit der GeldKarte im Internet.
fun SmartPay AVS wurde von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) geprüft und positiv bewertet und darüber hinaus vom Zentralen Kreditausschuss (ZKA) zum Bezahlen im Internet zugelassen.
Der Kunde benötigt für die Überprüfung des Altersmerkmals mit fun SmartPay AVS nur einen einfachen, kostengünstigen Chipkartenleser, wie sie schon heute in den PCs namhafter Lebensmitteldiscounter standardmäßig eingebaut sind. Es ist weder die Installation von Software noch eine Registrierung für den Kunden erforderlich.
Ursprünglich für den Altersnachweis an Zigarettenautomaten konzipiert und dort ab 2007 zwingend vorgeschrieben, ist der Gesetzgeber jetzt der Forderung nach effektivem Jugendschutz auch im Internet nachgekommen und hat die gesetzlichen Anforderungen verschärft. Der entsprechende Beschluss der zuständigen Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) verlangt die generelle Alterskontrolle nach dem so genannten Vier-Augen-Verfahren (einmalige persönliche Identifikation, offline) und darüber hinaus eine zusätzliche verlässliche Authentifizierung bei jeder einzelnen Nutzung eines Internet-Angebotes. Beim Einsatz der GeldKarte ist keine gesonderte Vier-Augen-Kontrolle erforderlich, da diese bereits bei der Kontoeröffnung erfolgt ist und die GeldKarte ausschließlich von Kreditinstituten an Ihre Kunden ausgegeben wird. Schon heute haben über 40 Millionen Erwachsene die GeldKarte mit Jugendschutzmerkmal im Geldbeutel.
Weitere Informationen unter www.fun.de, www.webmasterorder.de,
www.e-mando.de