Die BaFin verfolgt mit ihrer jüngsten Produktintervention das Ziel, Kleinanleger vor unbegrenzten Verlusten beim Futures-Handel zu schützen. Sie knüpft die Zulässigkeit an mehrere Bedingungen. Ab dem 1. Januar kommenden Jahres dürfen Kleinanleger weiter Futures handeln, wenn sie damit realwirtschaftliche Preisrisiken absichern. Den Absicherungszweck müssen sie vorab gegenüber ihrem Wertpapierdienstleistungsunternehmen bestätigen. Darüber hinaus ist der Futures-Handel dann weiterhin möglich, wenn das jeweilige Wertpapierdienstleistungsunternehmen die Nachschusspflicht vertraglich ausschließt und Anleger somit nicht mehr als den investierten Betrag verlieren können.
FXFlat-Bank-CEO Samed Yilmaz fügt allerdings hinzu: „Wir räumen dem Thema Anlegerschutz schon seit Langem eine hohe Priorität ein und haben für Privatanleger bereits vor mehreren Jahren auch ohne eine vorausgegangene Ansage der BaFin das Thema Nachschusspflicht bei Futures beendet. Insofern trifft uns die jüngste Produktintervention alles andere als unvorbereitet – wir haben vielmehr schon längst damit gerechnet.“ Konkret besteht bei FXFlat bereits seit der Einführung der Futures für Privatkunden für das MetaTrader5-Konto im April 2019 keine Nachschusspflicht.
Mit diesem Fokus auf die Bedürfnisse der Anlegerinnen und Anleger trifft FXFlat seit Langem den richtigen Nerv. So wird der Online-Broker regelmäßig für seine erstklassigen Konditionen und einen Top-Service von renommierten Instituten und Publikationen ausgezeichnet. In diesem Jahr wurde FXFlat von der renommierten Fachzeitschrift EURO am Sonntag als „Bester Online-Broker“ für aktive Trader ausgezeichnet.