Anbieter, die bereits in diesem Jahr Verträge abgeschlossen haben, müssen diese Verträge bis 31.03.2014 in elektronischer Form und zwar vollständig und korrekt gemeldet haben, sonst erhalten die Versicherungsnehmer für 2013 keine staatlichen Zulagen.
Diese Versicherer brauchen also kurzfristig eine IT-Lösung - ein System, das zunächst den An-tragsversand gewährleistet und in Zukunft alle notwendigen Melde- und Zulagen-Prozesse ab-bildet.
Die GENEVA-ID GmbH - Spezialist für Versicherungssoftware - beschreibt in ihrem Fachartikel "Die richtige Software für die Umsetzung der Meldeverfahren gemäß Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz ("Pflege-Bahr")", welche Anforderungen bei der Auswahl bzw. der Entwicklung der richtigen Softwarelösung erfüllt werden müssen, um ein sicheres und effizientes Prozessman-agement zu garantieren.
Den vollständigen Artikel finden Sie auf der Seite der GENEVA-ID im Partnernetzwerk der Versi-cherungsforen Leipzig:
Die richtige Software für die Umsetzung der Meldeverfahren gemäß Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz ("Pflege-Bahr")