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Elektronische Rechnungsstellung kann sehr teuer werden

Steuerexperte gibt auf gingcom Fachkonferenz Tipps zu den rechtlichen Anforderungen / Vortrag als kostenloser Download verfügbar

(PresseBox) (Rottweil, )
Unternehmen riskieren bei der elektronischen Rechnungstellung den Vorsteuerabzug. Wenn die rechtlichen Vorschriften bei der Erstellung, Übermittlung und Archivierung elektronischer Rechnungen nicht eingehalten werden, besteht seitens der Finanzämter das Risiko einer Versagung des Vorsteuerabzugs. Darüber informierte Steuerexperte Martin Lamm auf der Compliance Fachkonferenz der gingcom GmbH in Rottweil.

Elektronische Rechnungen werden im Geschäftsverkehr immer üblicher. Doch vor allem kleinere und mittlere Unternehmen wissen oft nicht, dass und welche Regularien sie insbesondere auf Empfängerseite zu erfüllen haben. Auf die Folgen wies Martin Lamm, Steuerberater bei der Münchner Kanzlei Peters, Schönberger & Partner, hin. Er war einer der Experten auf einer gingcom Compliance Fachkonferenz im Februar 2008 in Rottweil. Lamms Ausführungen stießen auf besonderes Interesse, da die elektronische Rechnungsstellung und der eventuell gefährdete Vorsteuerabzug die Unternehmen unmittelbar betreffen.

Neben der Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur ist die gesetzeskonforme Archivierung eine der wichtigsten Voraussetzungen für die elektronische Rechnungstellung. Daten müssen ordnungsgemäß, eindeutig identifizierbar, auswertbar und jederzeit wiederherstellbar archiviert werden. Nikolaus King, Geschäftsführer der gingcom GmbH, sagt: "Die von uns entwickelte gingcom Appliance kombiniert Backup, Restore und die Langzeitarchivierung von Unternehmensdaten. Damit sind außer der E-Mail-Signatur alle Anforderungen, die Lamm formuliert hat, abgedeckt. Für das Signieren und Verschlüsseln von E-Mails empfehlen wir den REDDOXX MailSealer unseres Schwesterunternehmens REDDOXX. Einige unserer Kunden haben die REDDOXX E-Mail Management-Lösungen zusammen mit der gingcom Appliance in Betrieb. Und das funktioniert hervorragend."

Als erste Storage-Lösung kann gingcom die Konformität zu nationalen und internationalen Steuer-, Finanz- und Buchhaltungsvorschriften wie Basel II, GoBS und GDPdU nachweisen. Die Zertifizierung nahm der auf IT-Recht spezialisierte Hamburger Anwalt Dr. Ivo Geis vor. Einen Video-Mitschnitt der Präsentation von Martin Lamm sowie die der anderen Referenten finden interessierte Leser unter www.gingcom.de/vortraglamm/

gingcom GmbH

Die gingcom Appliance ist die erste kombinierte Komplettlösung für gesetzes- und regelkonforme Langzeit-Archivierung, Storage und Backup aller Daten in einem Unternehmensnetzwerk. Sie wurde entwickelt von der gingcom GmbH, einem deutschen Hersteller mit Sitz im schwäbischen Rottweil. Kleineren und mittleren Unternehmen steht damit eine kostengünstige Storage-Lösung für Microsoft-Umgebungen zur Verfügung. Die gingcom GmbH ist eine Tochter der weltweit tätigen BDT Unternehmensgruppe mit rund 850 Mitarbeitern weltweit. BDT ist seit vielen Jahren im Bereich Storage einer der Innovationspartner u.a. für Dell, HP, IBM, Sun, Spectra Logic und Cristie. www.gingcom.de

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