„Gerade bei der Rechtsberatung schließt die VVR eine juristische Grauzone“, sagt Peter Wesselhoeft, Partner der Gossler, Gobert & Wolters Gruppe (GGW Gruppe). War bisher eine rechtliche Beratungsleistung ausschließlich Versicherungsberatern vorbehalten, sind nun auch Versicherungsmakler zu dieser befugt, wenn es um die Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen geht. „Die neue Richtlinie sorgt für mehr Klarheit und Rechtssicherheit“, ist sich Wesselhoeft sicher.
Für die GGW Gruppe bringt die VVR keine großen Veränderungen mit sich. Im Wesentlichen fordert die Richtlinie nur das ein, was der Industrieversicherungsmakler seinen Kunden seit langem bietet. „Wir begrüßen insbesondere die neuen Informationspflichten“, so Wesselhoeft. „Sie schreiben zum ersten Mal gesetzlich vor, dass sich ein Vermittler gegenüber seinen Kunden entweder als Versicherungsmakler und damit als Interessenvertreter des Kunden oder als Versicherungsvertreter und damit als Vertriebsorgan einer oder mehrerer Versicherer identifizieren muss. Diese eindeutige begriffliche Zuordenbarkeit wird es Versicherungsmaklern deutlich erleichtern, sich in ihrem Selbstverständnis als unabhängige Berater ihrer Kunden von anderen Vertriebsformen abzugrenzen.“
Die detaillierten Beratungsauflagen erfassen erstmals präzise die Aufgaben des Versicherungsmaklers, die sich aus Geschäftsgepflogenheiten und Rechtsprechung in der Vergangenheit bereits weitgehend ergeben haben. Dazu zählen unter anderem eine umfangreiche Risiko- und Bedarfsanalyse im Vorfeld, die laufende Betreuung und Beobachtung der Risikoverhältnisse und das Angebot einer hinreichenden Zahl auf dem Markt erhältlicher Versicherungsverträge. „Hier werden wir zukünftig klarer darauf hinweisen, auf welche Versicherer wir uns spezialisiert haben“, sagt Wesselhoeft. „Als GGW Gruppe konzentrieren wir uns vor allem auf die Anbieter, die ihre Leistungsfähigkeit bei der Absicherung mittelständischer Industrie- und Handelsunternehmen bewiesen haben und spezielle Lösungen für Branchen wie z.B. den Anlagenbau, die produzierende Industrie, aber auch Emissionshäuser oder rechts- und wirtschaftsberatende Berufe anbieten.“
Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
Generell wird klar zwischen Versicherungsmakler (Einkäufer des Kunden) und Versicherungsvertreter (Vertriebsorgan eines oder mehrerer Versicherer) unterschieden.
Beim ersten Kundenkontakt ist jeder Vermittler zukünftig verpflichtet, seine rechtliche Stellung bekannt zu geben: Steht er als Vertreter im Lager des Versicherers oder ist er als Makler offizieller Interessenvertreter des Kunden und besitzt Zugang zu allen auf dem Versicherungsmarkt erhältlichen Policen?
Versicherungsmakler sind im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen zur rechtlichen Beratung befugt.
Alle Versicherungsvermittler müssen in einem öffentlichen Register bei der jeweils zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) eingetragen sein.
Voraussetzung für die Registrierung sind angemessene Kenntnisse und Fähigkeiten, die über eine Zuverlässigkeits- und Sachkundeprüfung bei der IHK nachgewiesen werden, ein guter Leumund, eine Berufshaftpflichtversicherung und finanzielle Leistungsfähigkeit.
Es besteht eine Dokumentationspflicht über den vom Makler erteilten Rat, seine Begründung und die Entscheidung des Kunden, wobei sich der Umfang am Vermittlertyp orientiert.
Es gelten klare Regeln über den Umgang mit Kundengeldern.
Die für den Kunden zuständige Beschwerde- und Schlichtungsstelle ist anzugeben.