Mit den Wahleinsprüchen wird die Fehlerhaftigkeit der Wahl des Regionspräsidenten aufgrund einer rechtswidrigen Wahlmotivationskampagne gerügt. Mit dieser Kampagne wollte der Regionswahlleiter Prof. Dr. Axel Priebs (SPD) die Wahlberechtigten über das Verfahren der Stichwahl informieren und zugleich die Wahlbeteiligung erhöhen. Mehrere der eingesetzten Maßnahmen wurden allerdings nur selektiv in Teilen des Wahlgebiets angewandt. Beispielsweise wurde in nur sechs der insgesamt 21 Mitgliedskommunen der Region Hannover auf Litfaßsäulen für eine Beteiligung an der Wahl geworben. Entsprechendes gilt für Anzeigen auf den elektronischen Fahrplananzeigetafeln des regionalen Nahverkehrsunternehmens. Darüber hinaus wurden von 20.000 gedruckten Wahlaufruf-Postkarten 18.000 in der Landeshauptstadt Hannover verteilt, während in den Umlandkommunen, wo 55 % der Wahlberechtigten leben, nur 2.000 Karten in den Umlauf gebracht wurden.
Nachdem er zunächst ein Gutachten zur Rechtmäßigkeit der Wahlmotivationskampagne erstellt und sodann Wahleinspruch erhoben hatte, legte Prof. Dr. Winterhoff am 29. Juli 2014 seinen Standpunkt gegenüber der für die Entscheidung zuständigen Regionsversammlung der Region Hannover mündlich dar. Er machte insbesondere geltend, dass der Regionswahlleiter durch die nicht flächendeckend durchgeführte Kampagne gegen den Grundsatz der Gleichheit der Wahl verstoßen habe und dass durch die selektiv eingesetzten Maßnahmen das Wahlergebnis beeinflusst worden sein könnte. Denn es sei zu einer Erhöhung der Wahlbeteiligung speziell in der Landeshauptstadt Hannover gekommen, wovon der SPD-Kandidat Hauke Jagau, der mit einem Stimmenanteil von 50,9 % nur knapp gegen seinen Herausforderer Axel Brockmann (CDU) siegte, profitiert habe.
Die Regionsversammlung entschied nach erfolgter Anhörung der Beteiligten, eine Beschlussfassung über die Wahleinsprüche zu vertagen, um die weiterhin zahlreichen offenen Sachverhaltsfragen zu klären. Hätten die Wahleinsprüche Erfolg, käme es zu einer Neuwahl des Regionspräsidenten. Sollte die Regionsversammlung die Wahleinsprüche zurückweisen, könnten die Einspruchsführer dagegen vor dem Verwaltungsgericht klagen.