Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 693667

Graf von Westphalen Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB Poststraße 9 - Alte Post 20354 Hamburg, Deutschland http://www.gvw.com
Ansprechpartner:in Frau Julia Neugebauer +49 40 359220
Logo der Firma Graf von Westphalen Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB
Graf von Westphalen Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB

GvW Graf von Westphalen ficht Wahl des Regionspräsidenten der Region Hannover an

(PresseBox) (Hamburg, )
Am 29. Juli 2014 verhandelte die Regionsversammlung der Region Hannover über die Einsprüche von 10 Wahlberechtigten gegen die Stichwahl des Regionspräsidenten der Region Hannover vom 15. Juni 2014. Die Einspruchsführer, darunter sieben Mitglieder der CDU-Fraktion Region Hannover, wurden dabei durch den Hamburger Verfassungsrechtler und GvW-Partner Prof. Dr. Christian Winterhoff vertreten.

Mit den Wahleinsprüchen wird die Fehlerhaftigkeit der Wahl des Regionspräsidenten aufgrund einer rechtswidrigen Wahlmotivationskampagne gerügt. Mit dieser Kampagne wollte der Regionswahlleiter Prof. Dr. Axel Priebs (SPD) die Wahlberechtigten über das Verfahren der Stichwahl informieren und zugleich die Wahlbeteiligung erhöhen. Mehrere der eingesetzten Maßnahmen wurden allerdings nur selektiv in Teilen des Wahlgebiets angewandt. Beispielsweise wurde in nur sechs der insgesamt 21 Mitgliedskommunen der Region Hannover auf Litfaßsäulen für eine Beteiligung an der Wahl geworben. Entsprechendes gilt für Anzeigen auf den elektronischen Fahrplananzeigetafeln des regionalen Nahverkehrsunternehmens. Darüber hinaus wurden von 20.000 gedruckten Wahlaufruf-Postkarten 18.000 in der Landeshauptstadt Hannover verteilt, während in den Umlandkommunen, wo 55 % der Wahlberechtigten leben, nur 2.000 Karten in den Umlauf gebracht wurden.

Nachdem er zunächst ein Gutachten zur Rechtmäßigkeit der Wahlmotivationskampagne erstellt und sodann Wahleinspruch erhoben hatte, legte Prof. Dr. Winterhoff am 29. Juli 2014 seinen Standpunkt gegenüber der für die Entscheidung zuständigen Regionsversammlung der Region Hannover mündlich dar. Er machte insbesondere geltend, dass der Regionswahlleiter durch die nicht flächendeckend durchgeführte Kampagne gegen den Grundsatz der Gleichheit der Wahl verstoßen habe und dass durch die selektiv eingesetzten Maßnahmen das Wahlergebnis beeinflusst worden sein könnte. Denn es sei zu einer Erhöhung der Wahlbeteiligung speziell in der Landeshauptstadt Hannover gekommen, wovon der SPD-Kandidat Hauke Jagau, der mit einem Stimmenanteil von 50,9 % nur knapp gegen seinen Herausforderer Axel Brockmann (CDU) siegte, profitiert habe.

Die Regionsversammlung entschied nach erfolgter Anhörung der Beteiligten, eine Beschlussfassung über die Wahleinsprüche zu vertagen, um die weiterhin zahlreichen offenen Sachverhaltsfragen zu klären. Hätten die Wahleinsprüche Erfolg, käme es zu einer Neuwahl des Regionspräsidenten. Sollte die Regionsversammlung die Wahleinsprüche zurückweisen, könnten die Einspruchsführer dagegen vor dem Verwaltungsgericht klagen.
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.