Vertreter des bayrischen Städtetags, des Bayerischen Gemeindetags und des Bayerischen Landkreistags taten genauso einhellig ihre Ablehnung kund, wie der Verband der Kommunalen Unternehmen (VKU), die Industrie und Handelskammer (IHK), der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und des Bundesverband Windenergie (BWE). Auch der Bund Naturschutz in Bayern sowie die Professoren Sterner (Hochschule Regensburg) und Kment (Uni Augsburg) stellten die Notwendigkeit dieses Gesetzes in Frage. Die Experten, wie etwa auch Dipl.-Ing. Zösch, legten den Abgeordneten, der Presse und einigen Dutzend interessierten Bürgern weiterhin dar, welcher erheblicher zeitlicher und geldlicher Aufwand sowie Abstimmungs- und Überzeugungsarbeit in den vergangenen Jahren seit der Ausrufung des bayerischen Energiekonzepts 2011 betrieben wurde - alles vergebens, geht es nach Horst Seehofer.
Auch Städte-, Landkreis- und Gemeindetag legten dar, welche regionalen Wertschöpfungspotentiale sie gern mit der Windkraft in Bayern heben möchten, mit der sich ergebenden Stärkung der Kommunen, der Schaffung bzw. Erhalts von Arbeitsplätzen und der Vermeidung von Energieimporten.
Die Preiszone Süd
Prof. Sterner zeigte in überzeugender Rede eine weitere wirtschaftliche Gefahr auf, die mit einem Einbruch des Windkraftausbaus in Bayern einhergeht. Denn in Verbindung mit dem Ausstieg aus der Kernenergie, verschärft sich die Frage, woher zukünftig der Strom in Bayern kommen soll? Neue Gas- und Kohlekraftwerke wären nicht nur im Sinne des Klimaschutzes ein Rolle rückwärts. Auch erzeugt die Bereitstellung solcher Kapazitäten so erhebliche Kosten, dass sich andere Bundesländer schlicht weigern könnten, diese über ihre Endkundenpreise mit zu tragen. Die Errichtung einer "Preiszone Süd" kann also die Folge der Ausbremsung der Windkraft sein, die bayerische Stromabnehmer empfindlich treffen würde.
Die Rechtslage
Die Worte des Ausschussvorsitzenden Erwin Huber im Laufe der Anhörung waren, "Wir fangen jetzt an zu denken!", gefolgt von seinem Versprechen, die "Expertenmeinungen im weiteren Verfahren zu berücksichtigen". Sein Hinweis war, die Kommunen könnten doch weiterhin Windkraftprojekte ermöglichen, nun eben per Bebauungsplan. Dafür ist aber entsprechend Gesetzentwurf die Zustimmung von allen Nachbarkommunen einzuholen, deren Wohnbebauungen näher als 10H am geplanten Standort liegen. Dieses absolute Novum in der Bauplanung bezeichnete Prof. Kment als Leiter des Lehrstuhls für Planungsrecht als zumindest äußerst bedenkenswert, da erstmals im Baurecht ein Vetorecht für Nachbarkommunen eingeräumt wird. Des Weiteren könne die mit dem Gesetz einhergehende Vernichtung aller bisherigen Planungsgrundlagen zu erheblichen Schadensersatzansprüchen führen, so warnte Kment.
Wofür?
Die Experten wie auch Abgeordnete der Opposition stellten die Frage: wofür brauchen wir die Abstandsregel, da es doch ein Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) gibt, mit dessen Hilfe seit Jahrzehnten erfolgreich Anwohnerinteressen geschützt werden, nicht nur bei Windkraftanlagen. Sollten z.B. tatsächlich Gesundheitsschäden durch Infraschall möglich sein, müsse selbstverständlich eine Aufnahme dieses Themas in das BImSchG erfolgen, aber auch selbstverständlich nicht nur für Windkraft, sondern für alle Schall-Emittenten; das Baugesetzbuch ist der falsche Platz und auch eine ausnahmeweise Unterschreitung von 10H wäre dann widersprüchlich!