Hintergrund dieser Maßnahme ist der am 7. November gemeinsam mit den anderen europäischen Vertretern der Branche vereinbarte Verhaltenskodex für Aktienclearing und -settlement, der so genannte Code of Conduct. Er definiert unter anderem die mit Wirkung zum 1. Januar 2007 auf allen Ebenen der Wertschöpfungskette geltenden Anforderungen an Preistransparenz. In der Gruppe Deutsche Börse sind davon die Handelssysteme Xetra und Xontro (Parkett), der von Eurex Clearing betriebene Zentrale Kontrahent für Aktien sowie das entsprechende Settlement- und Custody-Geschäft von Clearstream betroffen.
Die mit dem Code of Conduct erwartete erhöhte Preistransparenz unterstützt die Europäische Kommission in ihrem Bemühen um eine weitere Integration der europäischen Kassamärkte. Kunden sollen in Zukunft noch besser im vorhinein vergleichen können, welche Dienstleistungen im Rahmen von Aktientransaktionen welche Kosten verursachen werden und die Möglichkeit bekommen, erhaltene Rechnungen im nachhinein noch leichter anhand der veröffentlichten Preisliste nachzuvollziehen.
Matthias Ganz, Vorstandsmitglied der Deutschen Börse, sagte: „Die Deutsche Börse zeigt mit der raschen Umsetzung der ersten Stufe des Code of Conduct ihre volle Unterstützung für diese durch die Marktteilnehmer getragene Initiative. Wir sind überzeugt, dass die vollständige Umsetzung des Codes durch die Industrie gelingt und hierdurch ein wichtiger Beitrag zur Stärkung von Effizienz und Wettbewerbsstärke der europäischen Kassamärkte geleistet wird.“
Neben Preistransparenz strebt der Code of Conduct auch Verbesserungen im Bereich des Zugangs zu einzelnen Marktteilnehmern und Interoperabilität sowie eine Entflechtung der Dienstleistungen und Buchhaltung einzelner Servicebereiche an. Die Deutsche Börse erfüllt bereits heute die Mehrzahl der Anforderungen, die bis Ende 2007 in zwei weiteren Stufen umgesetzt werden sollen.