Der Präsident der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern Heinrich Traublinger MdL a. D. macht deutlich, dass gerade die Handwerkskammern und die IHKs eine betriebsnahe, kompetente und neutrale Ausführung sicherstellen würden. Darüber hinaus wäre dies auch die kostengünstigste aller in Betracht kommenden Varianten. Er widerspricht damit vehement Stimmen aus der Landtags-SPD, die behaupten, nur die Kommunen kämen dafür in Frage.
Traublinger macht darauf aufmerksam, dass bislang beispielsweise von den mit einer Existenzgründung verbundenen Fachverfahren in der Regel nur die Gewerbeanmeldung auf die Kommunen entfällt, nicht aber die sonstigen Verfahren. Dazu gehören u.a. die Eintragung in die Handwerksrolle, die Meldung gegenüber den Finanzbehörden, die Anzeige bei den Berufsgenossenschaften, die Meldung bei der Arbeitsagentur und bei der Kranken- und Sozialversicherung sowie dem Statistischen Bundesamt. "Die Handwerkskammern haben sich als kompetente Ansprechpartner für Existenzgründer, Betriebsübernehmer und Betriebsinhaber bestens bewährt", betont der Präsident der Arbeitsgemeinschaft.
Bei den sechs bayerischen Handwerkskammern sind beispielsweise seit Jahren Gründeragenturen als zentrale Anlaufstelle für Existenzgründer im Handwerk aktiv, die bayernweit angehende Handwerker über alle Fragen im Zusammenhang mit einer Unternehmensgründung beraten. Allein bei der Gründeragentur der Handwerkskammer für München und Oberbayern erhielten im vergangenen Jahr mehr als 10.000 Gründungswillige alle für sie relevanten Informationen. Dazu kamen noch rund 950 intensive Existenzgründungsberatungen durch die Betriebsberater der Handwerkskammer. Bayernweit werden pro Jahr rund 3.500 Existenzgründer durch die Betriebsberater der Handwerkskammern intensiv auf ihre Selbständigkeit vorbereitet.