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Staat will bei Betrieben für Internet-PCs abkassieren

(PresseBox) (Mannheim, )
Gewerblich genutzte PCs, die internetfähig sind, sollen ab 2007 rundfunk- und fernsehgebührenpflichtig sein. Wer auf diese Weise abkassiere, kritisierte Kammerpräsident Walter Tschischka, habe offenbar keine Ahnung von den Abläufen in kleineren Betrieben.

Auf der Grundlage des Rundfunkänderungsstaatsvertrags werden zum 1. Januar 2007 gewerblich benutzte PCs, so-weit sie internetfähig sind, grundsätzlich rundfunkgebühren-pflichtig. In einem Schreiben an Ministerpräsident Günther Oettinger fordert der Präsident der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald nachdrücklich eine Nachbesserung dieser Regelung: „Die generelle Einstufung der Internet-PCs als TV-Gerät durch die Gebühreneinzugs-zentrale ist auf gar keinen Fall hinnehmbar.“

Es sei zwar eine Erleichterung, dass unabhängig von der tatsächlich genutzten Zahl nur für ein einziges der so ge-nannten „neuartigen Rundfunkempfängergeräte“ bezahlt werden müsse und die Gebühr nicht anfalle, wenn auf dem

Betriebsgrundstück schon ein herkömmliches Rundfunkge-rät angemeldet ist. Dennoch werde diese Regelung viele Betriebe belasten, so Tschischka, weil heute nicht einmal mehr die kleinste Filiale ohne E-Mail-Kommunikation und damit ohne Internetanschluss auskomme. Die GEZ plane of-fenbar, solche PCs dann grundsätzlich wie Fernsehgeräte zu behandeln. Tschischka: „Und damit wird die höhere Fernsehgebühr fällig.“ Der Gesetzgeber selbst schreibe auch Kleinbetrieben die elektronische Übermittlung bei-spielsweise der Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanz-amt vor und bestrafe nun dafür die Betriebe für die bei Computern heute üblichen technische Fähigkeiten, die im Betriebsalltag so gut wie nie verwendet würden: „In den Handwerksbetrieben hat tagsüber niemand Zeit, den PC als Radio oder Fernseher zu benutzen.“ Zumindest Gewerbebe-triebe müssten von der Gebührenpflicht internetfähiger PCs grundsätzlich ausgenommen werden.
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