Die bislang veröffentlichten Leitfäden des VdS und des Germanischen Lloyd zur Windenergie geben die Richtung auch für den baulichen Brandschutz vor. Im Falle eines Unfalles sind haftungsrechtliche Fragestellungen ein zentraler Untersuchungsgegenstand bei der Rekonstruktion und Ursachenanalyse. Die mitunter feine juristische Unterscheidung zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz ist für Laien oft nicht zu durchschauen. Die zunehmende Zahl von Windenergieanlagen verstärkt zusätzlich die ohnehin wachsende Zahl von Unfällen mit Personen- und Sachschäden.
Unter der Leitung von Dipl.-Ing. Harald Eden will das Seminar "Schäden in Windenergieanlagen" am 7. und 8. Februar in Essen diesem Trend entgegenwirken.
Die Schilderung und Auswertung realer Schadensfällen sensibilisiert die Teilnehmer für die täglichen Gefahren in einer Windenergieanlage. Im Mittelpunkt des Seminars steht die Vermeidung von Personenschäden durch passiven und aktiven Arbeitsschutz sowie die sinnvollen technischen Einrichtung zur Vermeidung von Sachschäden wie unterschiedliche Brandschutz- und Löschanlagen, Condition Monitoring-Systeme oder der Einsatz von Wärmebildkameras.
Das Seminar wendet sich an Hersteller, Investoren und Betreiber von Windenergieanlagen, WEA-Servicepersonal, Mitarbeiter in der Qualitätssicherung, Schadenregulierer der Versicherungswirtschaft und Fachjuristen.
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