Für viele Flüchtlinge ist das Internet der einzige Draht zur Familie in der Heimat und einer der wenigen Zeitvertreibe während des langwierigen Asyl-Prozesses. Umso schöner ist es für sie, wenn jemand ihnen Zugang zum WLAN gewährt. „Doch viele Flüchtlinge wissen nicht, dass zum Beispiel das Herunterladen von Filmen aus Tauschbörsen illegal ist und in Deutschland hohe Geldforderungen zur Folge haben kann”, sagt Holger Bleich vom Computermagazin c’t.
Nach Informationen der c’t geraten derzeit Flüchtlinge und deren Helfer ins Visier der Massenabmahner. Diese Rechtsanwälte, die große Filmvertriebe vertreten, verfolgen illegale Downloads anhand der IP-Adressen und verschicken dann Schadenersatzforderungen an die WLAN-Inhaber. Für Holger Bleich ist dies unabhängig vom vorhandenen Rechtsanspruch moralisch fragwürdig. „Sollen die meist nahezu mittellosen Flüchtlinge de facto bestraft werden, obwohl sie nicht wissen, dass sie illegal handeln?“
Ehrenamtliche Anwälte können im Falle einer Abmahnung versuchen, eine Härtefallregelung zu erreichen und den Preis erheblich zu reduzieren. Doch bestenfalls kommt es gar nicht erst so weit. „Falls Sie als Anschlussinhaber Flüchtlingen Internetzugang gewähren, weisen Sie sie auf die spezifische Rechtslage in Deutschland hin”, rät Bleich. „Denn als Betreiber des WLAN wird man hierzulande für Rechtsverletzungen, die über diesen Zugang stattfinden, zur Verantwortung gezogen. Es gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.”
Den kompletten Artikel von Holger Bleich finden Sie auf der c’t-Homepage sowohl auf Deutsch und Englisch als auch auf Arabisch.
Hinweis für Hörfunk-Redaktionen: Radio-O-Töne von c’t-Holger Bleich stehen ab sofort für registrierte Hörfunkredakteure als MP3 unter www.radio.ct.de zum Download bereit.