Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 34813

Heise Gruppe GmbH & Co KG Karl-Wiechert-Allee 10 30625 Hannover, Deutschland http://www.heise-gruppe.de
Logo der Firma Heise Gruppe GmbH & Co KG
Heise Gruppe GmbH & Co KG

iX über elektronische Rechnungen im Alltag

Realitätsfremde Vorgaben für elektronische Rechnungen

(PresseBox) (Hannover, )
Elektronisch übermittelte Rechnungen sollen Aufwand und Geld sparen und mit Hilfe digitaler Signaturen Betrügereien beim Vorsteuerabzug verhindern. In der Praxis herrscht aber sowohl bei Firmen als auch bei Ämtern Verwirrung und Unwissenheit, schreibt das IT-Profimagazin [2] iX in seiner aktuellen Ausgabe 6/05.

Früher faxte der Handwerker, der die Heizung reparierte, seine Rechnung durch und alles war gut. Heute wird eine Rechnung für den Vorsteuerabzug nur noch dann anerkannt, wenn sie von Standard-Fax zu Standard-Fax übertragen wurde und beide Beteiligten die Originalpapiervorlage aufbewahren. Wird die Rechnung vom oder zum Faxserver übertragen, gilt sie als elektronisch übermittelt und bedarf laut Gesetzgeber einer qualifizierten digitalen Signatur. Für kleine Handwerksbetriebe bedeutet das großen Aufwand.

Einen Aufwand, den auch große Unternehmen scheuen: Um erst gar keinen Anspruch auf eine Signatur an der grundsätzlich per E-Mail übermittelten Rechnung aufkommen zu lassen, stellt beispielsweise eBay kurzerhand allen Vorsteuerabzugsberechtigten eine Nettorechnung ohne Mehrwertsteuer aus. Bei 1&1 hat der Rechnungsempfänger die Wahl zwischen einer kostenlosen, aber unsignierten elektronischen Rechnung oder einer Papierrechnung. Letzteres gegen Aufpreis von 1,50 Euro. Da jedoch der Leistungserbringer gemäß BGB § 242 im Allgemeinen und nach § 14 UstG gegenüber Unternehmern im Besonderen verpflichtet ist, eine steuerrechtlich anerkannte, ordnungsgemäße Rechnung zu stellen - was bei einer elektronischen Rechnung ohne Signatur definitiv nicht der Fall ist -, ist die Praxis, für die dem Kunden zustehende Papierausgabe eine Gebühr zu fordern, rechtlich höchst zweifelhaft.

Viele Firmen behelfen sich mit jährlichen Sammelrechnungen auf Papier oder ignorieren das Thema digitale Signatur gänzlich. Auch die meisten Empfänger scheren sich wenig um die Form der Rechnung, drucken sie kurzerhand aus und reichen sie beim Finanzamt ein - ohne Probleme. Denn längst nicht alle Finanzämter wissen um die rechtlichen Vorgaben bei elektronischen Rechnungen, wie eine Stichprobe
von iX zeigte.

"Wenn aber der Gesetzgeber Prozesse und Verwaltungsvorgänge mit technischen Mitteln vereinfachen möchte, kann es sicherlich nicht schaden, alle praxisrelevanten Konsequenzen zu berücksichtigen und vor allen Dingen vor Inkrafttreten
gesetzlicher Regelungen die ausführenden Verwaltungsorgane zu instruieren. Andernfalls erscheint der Sinn solcher Modernisierungsmaßnahmen fragwürdig", so iX-Redakteurin Ute Roos. (ur)

Heise Gruppe GmbH & Co KG

heise jobs ist die IT-Jobbörse unter dem Dach von heise online (www.heise.de [1]). Der renommierte Internet-Auftritt mit seinem umfangreichen News- und Service-Angebot ist täglicher Treffpunkt für Computerprofis und IT-Interessierte. Mit über 709.838 PageImpressions im Monat (IVW 04/08) gehört heise jobs zu den führenden IT-Jobbörsen Deutschlands. heise online zählt laut IVW zu den meistbesuchten deutschen Special-Interest-Angeboten.

Eingebunden in dieses kontaktstarke Medium bietet heise jobs Personalverantwortlichen die optimale Zielgruppe für die Mitarbeiterrekrutierung in den Bereichen Informationstechnologie und Telekommunikation.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.