Noch problematischer verhält sich die Situation für den Investor, dem gegebenenfalls Kosten in erheblichem Umfang entstehen: Sofern der Vertrag keine Sonderregelungen vorsieht, entsteht durch die auftraggeberseitige Verschiebung eines Bauprojektes dem Auftragnehmer ein finanzieller Anspruch, die von der konkreten Situation, dem entstanden Schaden, der Vergütung oder der zu zahlenden Entschädigung abhängt. Der zu zahlende Ausgleich für finanzielle Belastungen des Auftragnehmers, lässt sich kurz zusammengefasst folgendermaßen berechnen: Vertragliche Vergütung für den Zeitpunkt der Verschiebung abzüglich der nicht entstandenen oder sinnvoll abbaubaren Kosten.
Wenn ein Projekt sehr kurzfristig verschoben wird, kann dieses dazu führen, dass nahezu 50 Prozent der Auftragssumme des für den Verschiebungszeitraum geplanten Umsatzes zusätzlich investiert werden müssen.
Was kann der Auftragnehmer tun um seine Ansprüche zu sichern?
Wenn ein Auftraggeber ein Projekt verschiebt, bedeutet das Ärger für das ausführende Unternehmen. Allerdings lassen sich durch das richtige Vorgehen die finanziellen Folgen ausgleichen. Thomas Hofbauer, Managing Director und Vice President bei Hill International in Deutschland sagt dazu: "Um eine Verlängerung der Ausführungsfristen, einen Anspruch auf finanzielle Kompensation oder einen Wegfall der Vertragsstrafe zu erreichen, muss der Auftragnehmer unverzüglich Behinderungen anzeigen, seine Leistungsbereitschaft erklären und formell abfragen, wie lange die Unterbrechung andauern wird."
"Für den Auftraggeber allerdings, sollte er keine entsprechenden Klauseln in den Vertrag aufgenommen haben, bedeuten Projektverschiebungen hohe Mehrkosten", ergänzt Thomas Hofbauer.
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