Thomas Planer: „Wir freuen uns, dass das Amtsgericht unserer Einschätzung gefolgt ist und den Antrag auf Eigenverwaltung bestätigt hat.“ Nur auf diese Weise ist es möglich, das in Schieflage geratene Unternehmen wieder vollständig zu sanieren. Planer weiter: „Die HOB GmbH & Co. KG ist nicht nur sanierungswürdig, sondern auch sanierungsfähig – was insbesondere dem schnellen und weitsichtigen Handeln der Geschäftsführung zu verdanken ist.“ Entscheidend für die Eigenverwaltung ist in Planers Augen, dass sich ein Unternehmen frühzeitig Hilfe holt.
Besonders wichtig aus Sicht der Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten: Auch bei der Eigenverwaltung steht der Erhalt des Unternehmens im Fokus. Die Geschäftsführung selbst bleibt Herr des Geschehens, es kommt hier kein externer Insolvenzverwalter ins Haus. Geschäftsführer Klaus Brandstätter: „HOB wird sich nun auf seine etablierten Kernkompetenzen und -produkte fokussieren. Für den profitablen Bereich Networking sind keine Änderungen zu erwarten, im Bereich der Software-Neuentwicklung wird es eine Straffung des Portfolios geben. Den Kunden und Lieferanten wird HOB wie gewohnt als zuverlässiger und leistungsstarker Geschäftspartner erhalten bleiben. Wir nutzen die Eigenverwaltung auch ganz gezielt, um das Unternehmen für zeitnahe strategische Partnerschaften und Investoren attraktiv zu gestalten. Ich bedauere, dass diese Maßnahme nötig geworden ist, begrüße aber, dass das hohe Sanierungspotential nun bestmöglich umgesetzt werden kann.“
Gute Chancen auf Sanierung
Die Chancen, dass es für das Unternehmen mit den beiden Tätigkeitsfeldern „Softwareentwicklung“ und „Systemhaus für Netzwerkinfrastruktur“ zu einem erfolgreichen Abschluss der Eigenverwaltung kommt, schätzt Thomas Planer äußerst positiv ein. So zeigen schon allein die Auftragsbücher, dass die Zukunftschancen des Unternehmens sehr gut sind: „Gemeinsam werden wir den gesamten Betrieb auf den Kopf stellen, Prozesse durchleuchten und neu definieren – und HOB wieder fit machen für eine sichere Zukunft.“
Eigenverwaltung nach § 270a InsO
Die Eigenverwaltung nach § 270a InsO ist ein Instrument zur Sanierung und Restrukturierung. Es kann zum Einsatz kommen, wenn eine Insolvenz nicht mehr zu vermeiden ist, das Unternehmen gleichwohl über einen fortführungswürdigen Geschäftsbetrieb und eine konkrete Perspektive verfügt. Die Eigenverwaltung bedeutet, dass der Schuldner die Verfügungsgewalt und Finanzhoheit über sein Unternehmen behält und insoweit Herr des Geschehens bleibt – anders als im herkömmlichen Insolvenzverfahren, in dem die Unternehmensführung die Kontrolle an den Insolvenzverwalter abgibt. Bei der Eigenverwaltung agiert der Unternehmer selbst als Insolvenzverwalter. Meist verfügen diese jedoch nicht über das nötige Know-How – hier kommt der Sanierungs- und Insolvenzverwalter ins Spiel. In enger Zusammenarbeit mit der Unternehmensführung geht er auf Gläubiger, Banken und Partner zu, um alle Beteiligten sowie das Insolvenzgericht in den Prozess einzubinden. Professionalität, Kompetenz und Transparenz in der Durchführung sorgen für Vertrauen – die wichtigste Säule für eine letztlich erfolgreiche Sanierung.