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Akademischer Senat bestätigt Konrektorat

Prof. Dr. Uta Bohnebeck und Prof. Dr. Axel Viereck bis Februar 2018 weiter im Amt

(PresseBox) (Bremen, )
Der Akademische Senat (AS) der Hochschule Bremen (HSB) bestätigte auf seiner Sitzung am 8. Dezember 2015 Prof. Dr. Uta Bohnebeck als Konrektorin für Forschung, Wissens- und Technologietransfer sowie Prof. Dr. Axel Viereck als Konrektor für Studium und Lehre in ihren Ämtern. Die zweijährige Amtsperiode beginnt am 1. März 2016. Für Uta Bohnebeck ist es bereits die zweite Wiederwahl, Axel Viereck wurde zum ersten Mal wiedergewählt. Im AS stellten beide ihr Programm bis 2018 vor.

Axel Viereck legt in den nächsten beiden Jahren den Schwerpunkt seiner Tätigkeit auf den Auf- und Ausbau von systematischen Verfahren zur Qualitätsentwicklung und -sicherung von Studium und Lehre. Parallel dazu solle die HSB zu einer offenen Hochschule weiterentwickelt werden. Ausgehend vom Student-Life-Cycle wird für die Studierenden, die ganz unterschiedliche Voraussetzungen mitbringen, in allen Phasen ihres Studiums ein Rahmen geschaffen, der sie zum bestmöglichen Studienerfolg führt.

Uta Bohnebeck möchte im Kern die HSB verstärkt als Impulsgeberin für Innovationen und Akteur für regionale Stadtentwicklung profilieren. Dazu entwickelte sie ein ganzes Bündel von Maßnahmen: zum einen soll durch passgenaue Angebote der Wissens- und Technologietransfer durch den Aufbau von strategischen Kooperationsbeziehungen mit Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft verbessert werden. Ferner ist geplant, die Forschungscluster der HSB zu Lehr- und Forschungsplattformen weiterzuentwickeln und ein besseres Umfeld für den wissenschaftlichen Nachwuchs zu schaffen. Weitere Stichpunkte der Agenda sind neue Personalmodelle in Kooperation mit Unternehmen wie zum Beispiel die Einrichtung von Kooperationsprofessuren und unternehmensbezogenen Promotionsstellen, die Förderung formeller und informeller Vernetzung von Wissenschaft und Unternehmen sowie die Förderung von Existenzgründungen.

Nach Bremischem Hochschulgesetz (zuletzt geändert am 24. März 2015) bestellt der Rektor bzw. die Rektorin nach Beschlussfassung durch den AS die Konrektoren, deren Anzahl und Amtsperiode er bzw. sie bestimmt (Paragraph 81, Absatz 3; Paragraph 80, Absatz 1).

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