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Grundsatzprobleme des nationalen und europäischen Steuerrechts

Ankündigung und Einladung zu der Diskussions- und Vortragsveranstaltung: "Aktuelle steuerrechtliche Grundsatzprobleme" der Hochschule für öffentliche Verwaltung (HfÖV) am 06.11.08 um 14 Uhr

(PresseBox) (Bremen, )
Am 6. November führt der Internationale Studiengang Steuer- und Wirtschaftsrecht (ISWR), den die Hochschule Bremen in Kooperation mit der Hochschule für Öffentliche Verwaltung durchführt, eine Vortrags- und Diskussionsveranstaltung zu aktuellen steuerrechtlichen Grundsatzproblemen durch. Im Verlauf der in der Aula der Hochschule für öffentliche Verwaltung (HfÖV) stattfindenden Veranstaltung wird Dr. Michael Balke, einer der renommiertesten Finanzrichter Deutschlands und als Richter im 7. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichtes (NFG) tätig, referieren. Beginn der Vortrags- und Diskussionsveranstaltung an der Doventorscontrescarpe 172 C ist um 14 Uhr.

Vorträge und Diskussionen zu verschiedenen nationalen und die europäische Gemeinschaft betreffenden Rechtsgebieten stehen im Programm. Beispielsweise werden sich die Teilnehmer über Grundsatzproblematiken aus dem nationalen Verfahrensrecht oder dem Einkommensteuerrecht austauschen. Hierbei geht es unter anderem um den Umgang mit Teileinspruchsbescheiden und Vorläufigkeitsvermerken im Rahmen des nationalen Verfahrensrechts. Die in jüngster Vergangenheit mehrfach veränderten einkommensteuerrechtlichen Voraussetzungen im Bezug auf die Pendler- oder Abgeordnetenpauschalen stehen ebenfalls zur Diskussion.

Auf Basis der europäischen, steuerrechtlichen Ebene wird beispielsweise das Problem des nationalem "Belastungscocktails" aus dem Gemisch der Grunderwerbssteuer mit der Umsatzsteuer auf künftige Baukosten thematisiert. Ein aktuelles Gesuch um Vorab-Entscheidung wird derzeit vor dem Gerichtshof der europäischen Gemeinschaft (EUGH) von Seiten des 7. Senats des NFG betrieben. Zu klären ist dort, ob die deutsche Mehrfachbelastung von Bauherren mit Grunderwerb- und Umsatzsteuer gegen das gemeinschaftsrechtliche Mehrfachbelastungsverbot verstößt.

Zu dem Expertentreffen werden neben Studierenden des ISWR unter anderem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Vertreter der Finanzverwaltung erwartet.
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