- Für den Einsatz von Zeitarbeitnehmern in der Kautschuk verarbeitenden Industrie wurden Branchenzuschläge von bis zu 10 Prozent in der Entgeltgruppe 3 sowie bis zu 16 Prozent in den Entgeltgruppen 1, 2, 4, 5 und 6 vereinbart. Die Entgeltgruppen 7 bis 9 bleiben zuschlags-frei.
- Für den Einsatz von Zeitarbeitnehmern in der Kunststoff verarbeitenden Industrie wurden Branchenzuschläge von bis zu 25 Prozent in den Entgeltgruppen 1 und 2, von bis zu 15 Pro-zent in den Entgeltgruppen 3 und 4, sowie von bis zu 10 Prozent in der Entgeltgruppe 5 ver-einbart. Die Entgeltgruppen 6 bis 9 bleiben zuschlagsfrei.
"Wie auch bei den vorangegangenen Abschlüssen war es uns wichtig, dass das grundsätzliche Sys-tem und die zeitlichen Abläufe der Zuschlagszahlungen identisch sind, um unnötige Bürokratie zu vermeiden. Außerdem verhindern wir so Missverständnisse, wenn Zeitarbeitnehmer bei ihren Einsätzen zwischen verschiedenen Branchen wechseln. Dies ist uns erneut gelungen, so dass wir ähnliche Regelung auch mit den anderen Einzelgewerkschaften anstreben", sagt VGZ-Verhandlungsführer Thomas Bäumer. "Nach der Vereinbarung mit der IG Metall im Mai hat die VGZ nun den inzwischen zweiten und dritten Abschluss mit der IG BCE erreicht und damit die Forderung der Politik nach Equal Pay auf tariflichem Wege bereits weitreichend selbst erfüllt", so Bäumer weiter.
Der stellvertretende VGZ-Verhandlungsführer Holger Piening begrüßte ebenfalls den Abschluss: "Mit der Einführung von Branchenzuschlags-Tarifverträgen für die Kautschuk und Kunststoff verarbeitende Industrie haben wir wesentliche Branchen im Organisationsbereich der IGBCE mit entsprechenden Regelungen abgedeckt. Das ist ein deutliches Zeichen, dass es uns mit der sachgerechten Lohnan-gleichung für Zeitarbeitnehmer ernst ist." Weitere Gespräche, Verhandlungen und Abschlüsse für andere Branchen und mit weiteren Gewerkschaften sollen folgen, so Piening.
Die Branchenzuschläge - basierend auf den Entgelten der BAP- und iGZ-Tarifwerke mit der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit - werden nach folgendem System wirksam:
1. Stufe: nach sechs Wochen
2. Stufe: nach drei Monaten
3. Stufe: nach fünf Monaten
4. Stufe: nach sieben Monaten
5. Stufe: nach neun Monaten
Die VGZ wird gebildet durch die beiden großen Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit, den Bundesar-beitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und den Interessenverband Deutscher Zeitarbeits-unternehmen (iGZ). Sie verhandeln gemeinsam mit den DGB-Gewerkschaften.