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18.500 Unternehmen beteiligen sich an Umfrage zur Rundfunknutzung

IHKs kritisieren Rundfunkgebührenpflicht für PCs, Notebooks und Handys / „Unternehmer werden doppelt und dreifach belastet“

(PresseBox) (Bonn, )
Der 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag sieht ab dem 1. Januar 2007 eine Ausweitung der Rundfunkgebührenpflicht auf so genannte "neuartige Geräte" vor. Dies sind in erster Linie internetfähige PCs, Notebooks und Handys. Mit der Neuregelung sind zusätzliche Belastungen vor allem für diejenigen Betriebe verbunden, die bislang kein herkömmliches Rundfunkempfangsgerät vorgehalten haben - und somit auch noch keine Rundfunkgebühr gezahlt haben. Eine Härtefallregelung ist nicht vorgesehen. Die Industrie- und Handelskammern (IHKs) haben gemeinsam mit den Handwerkskammern im Juni 2006 die Unternehmen zu ihrem Rundfunk-Nutzungsverhalten befragt. Insgesamt haben sich mehr als 18.500 Unternehmen an der Umfrage beteiligt, davon 10.270 Mitgliedsunternehmen der IHKs.

"Die ungewöhnlich große Beteiligung verdeutlicht das Ausmaß der Verärgerung in der Unternehmerschaft über die neue Belastung", stellt ITK-Berater Heiko Oberlies von der IHK Bonn/Rhein-Sieg fest. "PCs sind in den Unternehmen ein unverzichtbares Arbeitsmittel und werden nicht zum Rundfunkempfang genutzt. Viele Unternehmen sind sogar mehrfach betroffen, weil die PC-Gebühr für jede Betriebsstätte extra anfällt. Insbesondere Selbständige und inhabergeführte Kleinstunternehmen werden doppelt und dreifach belastet." Deshalb fordern die IHKs eine Verlängerung des Moratoriums für neuartige Geräte über 2007 hinaus. Dadurch würde Zeit gewonnen für eine vertiefte Diskussion über angemessene Lösungsmöglichkeiten zur Gebührenerhebung. Oberlies: "Wir sprechen uns dabei für einen Gebührenansatz aus, der sich an der Zahl der Nutzer bzw. dem Umfang der Nutzung orientiert, nicht an der von Geräten."

Die Umfrage hat ergeben, dass praktisch alle Unternehmen PCs als Arbeitsmittel benutzen. Das Vorhalten eines internetfähigen Rechners ist schon allein deshalb unumgänglich, weil die Unternehmen gesetzlich verpflichtet sind, ihre Umsatzsteuervoranmeldungen und die Meldungen der Sozialversicherungsdaten elektronisch abzugeben. Die PC-Gebühr betrifft somit alle Unternehmen, wenn sie nicht bereits für herkömmliche Rundfunkempfangsgeräte zahlen. Etwa zwei Drittel der Unternehmen haben mehrere Betriebsstätten, in denen sich internetfähige PCs befinden. Die PC-Gebühr fällt für jede Betriebsstätte extra an, wenn noch nicht für herkömmliche Rundfunkempfangsgeräte gezahlt wird. Die betroffenen Unternehmen werden somit mehrfach belastet. Internetfähige PCs oder UMTS-Handys werden in Unternehmen fast gar nicht zum Rundfunkempfang genutzt.

97 Prozent der befragten Unternehmen planen nicht, von herkömmlichen Rundfunkempfangsgeräten auf PCs oder Handys umzusteigen. Die Länder haben eine Regelung verabschiedet, derzufolge die Gebührenpflicht für jedes einzelne herkömmliche Gerät entfallen würde, wenn der Hörfunk- bzw. Fernsehempfang von herkömmlichen Geräten komplett auf PCs umgestellt wird. Statt dessen würde für Internet-Rechner - unabhängig von der tatsächlich vorgehaltenen Anzahl - nur noch eine einzige Gebühr anfallen. Die von den Ländern befürchtete Umgehung der Gebührenpflicht, indem herkömmliche durch neuartige Geräte ersetzt werden, ist nicht haltbar. In den meisten Fällen muss weiterhin für jedes herkömmliche Rundfunkempfangsgerät gezahlt werden. Die befragten Unternehmer nutzen Rundfunkangebote fast ausschließlich im privaten Bereich. Das Ergebnis zeigt deutlich, dass Betriebe keine Teilnehmer am Rundfunk sind.

Fast 95 Prozent der Unternehmen sprechen sich dafür aus, dass jeder Rundfunkteilnehmer nur einmal - und zwar als Privatperson - zur Rundfunkfinanzierung herangezogen werden soll. Dies unterstreicht die Forderung der IHK-Organisation, einen neuen Gebührenansatz zu wählen, der sich an der Zahl der Nutzer orientiert, nicht an Geräten.
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