Unternehmen, die als Bieter in öffentlichen Vergabeverfahren auftreten wollen, müssen regelmäßig in den Verfahren ihre Leistungsfähigkeit nachweisen und darstellen, dass keine Ausschlussgründe vorliegen. Dazu sind eine Reihe von Erklärungen und Dokumenten vorzulegen, die immer wieder aktualisiert werden müssen. „Anders als bisher kann ein bietendes Unternehmen dadurch auf den Eintrag in diesem Verzeichnis, in dem alle Erklärungen und Dokumente hinterlegt sind, verweisen und muss nicht erneut den Nachweis bringen, dass es alle Bedingungen erfüllt“, sagt Vanessa Schmeier, Rechtsreferentin der IHK Bonn/Rhein-Sieg: „Diese Eignungsvermutung ist in diesem Zusammenhang neu. So darf eine Vergabestelle diese Vermutung nur in besonderen Ausnahmefällen in Zweifel ziehen und erneut eine Nachweisführung verlangen. Dies gilt für nationale Vergabeverfahren ebenso wie für die Teilnahme an Vergabeverfahren oberhalb der Schwellenwerte nach EU-Recht.“
Dabei wird das von den IHK bisher schon angebotene Präqualifizierungssystem im Bereich VOL (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen) dazu genutzt, die Eigenerklärungen der Unternehmen und die weiteren Dokumente auf Echtheit, Vollständigkeit und Plausibilität zu prüfen. Danach kann dann auf Wunsch auch die Überführung in das neue Amtliche Verzeichnis für präqualifizierte Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich erfolgen. Dieses Verzeichnis wird Ende des Jahres 2016 startklar sein.
Anträge zur Aufnahme in die vorgeschaltete bisherige Präqualifizierungsdatenbank mit der Option einer späteren Überführungsmöglichkeit in das Amtliche Verzeichnis können heute schon gestellt werden. Die Präqualifizierung kostet demnächst voraussichtlich 180 Euro pro Jahr. Für die Aufnahme in das Amtliche Verzeichnis und die Führung der Datenbank wird eine Gebühr anfallen, die zwischen 50 und 70 Euro liegen wird. Enthalten in diesen Preisen ist auch die unterjährige Ergänzung oder Korrektur der Angaben bzw. Unterlagen