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Arbeitsrechtliche Handlungsmöglichkeiten in der Krise

Praxisforum Arbeitsrecht der IHK Bonn/Rhein-Sieg / Wie können Unternehmen in der Wirtschaftskrise reagieren?

(PresseBox) (Bonn, )
Wegbrechende Aufträge können in betroffenen Unternehmen arbeitsrechtliche Maßnahmen, seien sie temporärer oder dauerhafter Natur, nach sich ziehen. Angesichts des drohenden Fachkräftemangels versuchen viele Unternehmen, Arbeitnehmer mit Kernkompetenzen in ihrem Unternehmen zu halten. Dieser Spagat ist nicht einfach: "Die Handlungsmöglichkeiten sind sehr unterschiedlich und hängen unter anderem von der Frage der Tarifbindung, der Existenz eines Betriebsrats und den individuellen Arbeitsverträgen ab", sagt Detlev Langer, Bereichsleiter Recht und Steuern der Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg. Die IHK Bonn/Rhein-Sieg richtet ein kostenfreies Praxisforum Arbeitsrecht "Arbeitsrechtliche Handlungsmöglichkeiten in der Krise" aus. Es findet am Montag, 11. Mai, 16 bis 19 Uhr, im großen Sitzungssaal der IHK Bonn/Rhein-Sieg, Bonner Talweg 17, 53113 Bonn, statt.

Themen sind rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten, wie z. B. der Abbau von Überstunden, Urlaubsregelungen, Änderungskündigung oder die Einführung von Kurzarbeit. Als Referenten stehen die Rechtsanwälte Ebba Herfs-Röttgen und Dr. Nicolai Besgen (Sozietät Meyer-Köring, Bonn) sowie Dirk Franzicsak (Agentur für Arbeit, Bonn) zur Verfügung. Die gemeinsame Veranstaltung der IHK Bonn/Rhein-Sieg und des Bonner AnwaltVereins richtet sich an Unternehmer und Rechtsanwälte sowie an Mitarbeiter, die arbeitsrechtliche Entscheidungsbefugnis haben. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.
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