„Davon werden unmittelbar die Gastronomie, die Hotellerie, die Veranstalter und der Einzelhandel profitieren. Mittelbar werden davon aber auch deren Zulieferer, die Beschäftigten und die Stadt über Steuereinnahmen als Ganzes begünstigt“. Vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung des Online-Handels, aber auch der steigenden Attraktivität von Orten im Umland müssen sich die Innenstädte mit Blick auf attraktive Veranstaltungen etwas einfallen lassen. Was mit den erweiterten Möglichkeiten, die der Freizeitlärmerlass jetzt bietet, wieder möglich ist. Dafür hatte sich auch die IHK Bonn/Rhein-Sieg im Umweltministerium, aber auch über Stellungnahmen mit IHK NRW gemeinsam stark gemacht. „Die neue Regelung zeigt, dass die Landesregierung sich den Argumenten der regionalen Wirtschaft geöffnet hat“, so Hille.
Die Kommunen erhalten nunmehr die Möglichkeit, flexibler Veranstaltungen, bei denen eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte zugelassen ist, zu genehmigen. Kommunen, die über eine Ausweitung von Veranstaltungen nachdenken, sollen dies in einem entsprechenden Konzept darstellen, in dem Art und Anzahl der geplanten Veranstaltungen aufgeführt sind und an dem sich die Öffentlichkeit beteiligen kann. Den Kommunen verbleibt damit ein weiter Spielraum, um auf die jeweilige örtliche Situation bezogen für einen angemessenen Ausgleich der unterschiedlichen Belange zu sorgen. „Die Kommunen - und hier geht unser erster Blick natürlich nach Bonn - müssen diesen Handlungsspielraum jetzt aber auch konsequent nutzen“, so Hille weiter.
Der Wunsch nach zusätzlichen Innenstadtveranstaltungen sei in der Bevölkerung – etwa in Bonn – vorhanden, wobei ein Interessenausgleich zwischen Anwohnern und Besuchern notwendig sei. „Eine lebendige Bonner Innenstadt trägt zur Standortattraktivität bei und bringt zusätzliche Einnahmen für Unternehmen und Kommune“, stellt der IHK-Hauptgeschäftsführer fest. Nach Beschwerden und Klagen sowie dem Überschreiten der Immissionsgrenzwerte auf dem Münsterplatz wanderte die Klangwelle nach Bad Neuenahr ab. Bei rund 100.000 Besuchern, die nach Berechnungen des Deutschen Wirtschaftswissenschaftlichen Instituts für Fremdenverkehre e.V. im Mittel zwischen 17 und 33,50 Euro pro Person ausgeben, bedeutet dies Umsatzeinbußen zwischen 1,7 und 3,3 Millionen Euro.