Für Ausbildungsverhältnisse, die bis zum 31. Juli 2009 starten, sind Ausbilderinnen und Ausbilder dauerhaft von dem Nachweis des Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten befreit. Dies ist Inhalt der neuen Ausbildereignungsverordnung (AEVO), die am 1. August 2009 in Kraft tritt. Darauf macht die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg aufmerksam. "Wir begrüßen, dass durch diese unbürokratische Regelung alle bisherigen Ausbildungsbetriebe weiterhin ausbilden können. Das bringt weiteren Rückenwind für die Ausbildung", sagt Jürgen Hindenberg, Geschäftsführer Aus- und Weiterbildung der IHK Bonn/Rhein-Sieg. Sowohl bei der Registrierung von Ausbildungsverträgen als auch im Rahmen der Ausbildungsberatung und Ausbildungstellenakquisition bringt die neue AEVO nun Klarheit für Ausbildungsverträge, die ab dem 1. August 2009 beginnen. Hindenberg: "Grundsätzlich gilt für alle Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. August 2009 starten, dass Ausbilder für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nachzuweisen haben. Gemäß § 4 ist die Eignung in einer Prüfung entsprechend nachzuweisen. Wie schon in der alten AEVO sieht auch die neue Verordnung vor, dass die zuständige Stelle von der Vorlage des Nachweises auf Antrag befreien kann, wenn das Vorliegen berufs- und arbeitspädagogischer Eignung auf andere Weise glaubhaft gemacht wird und die ordnungsgemäße Ausbildung sichergestellt ist. Es sei denn, dass die bisherige Ausbildertätigkeit zu Beanstandungen mit einer Aufforderung zur Mängelbeseitigung durch die IHK geführt hat." Weitere Informationen gibt es bei der Ausbildungs-Hotline der IHK Bonn/Rhein-Sieg unter Telefon 0228/2284-444 oder per E-Mail an ausbildung@bonn.ihk.de.
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