Hille: "Leerstand entsteht in der Regel nicht aus spekulativen Gründen, sondern hat andere Ursachen. Vermieter haben grundsätzlich ein Interesse daran, ihre Wohnungen gewinnbringend zu vermieten, sonst verdienen sie kein Geld." Bis auf Einzelfälle könne man davon ausgehen, dass ein berechtigtes Interesse des Besitzers bestehe, die Wohnung temporär leer stehen zu lassen. Auch in der Umsetzung dürfte eine Gestaltungssatzung immense Kosten in der Verwaltung mit erheblicher Bürokratie mit sich bringen. Hille: "Die Kosten zusätzlicher Bürokratie sowie die Einschnitte in die unternehmerische und persönliche Freiheit des Immobilienbesitzers rechtfertigen den gewünschten Zweck nicht." Unklar sei zudem, wie man Immobilienbesitzer überhaupt "freiwillig" zu einer Meldung gemäß Satzung bewegen wolle.
Besser als staatliche Eingriffe in Eigentum sei die weitere und zügige Ausweisung von Wohnflächen sowie die inter-kommunale Zusammenarbeit bei diesem Thema. Auch finanzielle Anreize zur Förderung von Wohnraum - etwa durch Vergabe günstigerer Darlehen oder Bürgschaften - seien sinnvoll und könnten zu einem städtischen Gesamtprogramm gebündelt werden. "Damit könnten positive Anreize für die Schaffung von weiterem Wohnraum gesetzt werden - Zuckerbrot statt Peitsche sollte die Devise sein", so der IHK-Hauptgeschäftsführer.