Öffentlich bestellte Sachverständige zeichnen sich durch besondere Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit aus. Für 200 verschiedene Sachgebiete stehen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zur Verfügung. Die Sachverständigen sind verpflichtet, unparteiische Gutachten zu erstellen. Sie stehen darüber hinaus zur Streitvermeidung und Streitschlichtung als Schiedsgutachter zur Verfügung. Das Sachverständigenverzeichnis der IHK Bonn/Rhein-Sieg enthält mehr als 100 Sachverständige aus allen Gebieten der Wirtschaft.
Aufgaben von Sachverständigen
Sie ermitteln Schadensursachen, stellen Umfang und Höhe von Schäden fest und bewerten zum Beispiel Maschinen, Grundstücke, Kraftfahrzeuge, Hausrat und Kunstgegenstände. Öffentlich bestellte Sachverständige sind zu unparteiischer und unabhängiger Gutachtenerstattung verpflichtet. Die Gutachten dienen nicht nur zur Klärung von Rechtsstreitigkeiten vor Gericht, sondern können dazu beitragen, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Sachverständige beraten Entscheidungsträger in Unternehmen und machen komplexe Sachverhalte nachvollziehbar. Sie werden vor ihrer öffentlichen Bestellung überprüft, ob sie über die notwendige besondere Sachkunde verfügen und persönlich für das Amt geeignet sind.
Nähere Informationen gibt es bei Marion Bülow, IHK Bonn/Rhein-Sieg, Bonner Talweg 17, 53113 Bonn, Telefon 0228/2284-135, Fax 0228/2284-222, E-Mail buelow@bonn.ihk.de.