Die Richtlinie 2004/39/EG über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID I) wurde am 03. Januar 2018 durch die Richtlinie 2014/65/EU MiFID II ersetzt. Die bestehenden nationalen Regelungen zur Abwicklung von Finanzdienstleistungen wurden mit Bestimmungen zum Anlegerschutz, verbesserter Transparenz der Finanzmärkte und Integrität der Finanzdienstleister erweitert. Finanzanlagenvermittler stellen sich in diesem Zusammenhang u.a. die Frage, welche Anforderungen dadurch nun an die Anlageberatung gestellt werden, wie sie die Kosten und Provisionen ausweisen müssen und wie die Vorgaben zur Dokumentation insbesondere bei Telefongesprächen eingehalten werden können. Einen Schwerpunkt legt unsere Veranstaltung darauf, welche Anforderungen auf Finanzanlagenvermittler aufgrund der Neuerungen der MiFID II spätestens mit Inkrafttreten einer hieran angepassten Neuregelung der FinAnlVermV rechtlich berücksichtigen müssen.
Veranstaltungen für Finanzanlagenvermittler
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Die Richtlinie 2004/39/EG über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID I) wurde am 03. Januar 2018 durch die Richtlinie 2014/65/EU MiFID II ersetzt. Die bestehenden nationalen Regelungen zur Abwicklung von Finanzdienstleistungen wurden mit Bestimmungen zum Anlegerschutz, verbesserter Transparenz der Finanzmärkte und Integrität der Finanzdienstleister erweitert. Finanzanlagenvermittler stellen sich in diesem Zusammenhang u.a. die Frage, welche Anforderungen dadurch nun an die Anlageberatung gestellt werden, wie sie die Kosten und Provisionen ausweisen müssen und wie die Vorgaben zur Dokumentation insbesondere bei Telefongesprächen eingehalten werden können. Einen Schwerpunkt legt unsere Veranstaltung darauf, welche Anforderungen auf Finanzanlagenvermittler aufgrund der Neuerungen der MiFID II spätestens mit Inkrafttreten einer hieran angepassten Neuregelung der FinAnlVermV rechtlich berücksichtigen müssen.