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Vollversammlung der IHK zu Rostock fordert Nachbesserungen bei der Reform der Rundfunkfinanzierung

(PresseBox) (Rostock, )
Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Rostock lehnt den gegenwärtig vorliegenden Entwurf des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages ab. Laut Beschluss in ihrer Sitzung am 29.11. fordert die Vollversammlung Ministerpräsident Erwin Sellering auf, einen echten Systemwechsel bei der Erhebung der Rundfunkgebühren herbeizuführen, die Unterzeichnung des Staatsvertrages zu verweigern und die Belange der Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern zu berücksichtigen.

Statt der bisherigen geräteabhängigen Gebühr soll ab 2013 eine Haushaltsabgabe und eine Unternehmensgebühr eingeführt werden, die für die Unternehmen nach der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gestaffelt wird. Die IHK zu Rostock begrüßt grundsätzlich, die Gebühr als Pauschale für jeden Haushalt und jedes Unternehmen zu erheben. Sie kritisiert allerdings, dass das neue Modell viele Unternehmen und Branchen erheblich benachteilige.

"Die Wirtschaft ist bereit, sich im bisherigen Maße an der Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks zu beteiligen. Dafür wird erwartet, dass die Politik die Berechnung des Beitrags der Wirtschaft fair und gerecht ansetzt, anstatt Mehreinnahmen zu generieren", sagt Rolf Paarmann, Hauptgeschäftsführer der IHK zu Rostock.

Aus Sicht der IHK müssen im Sinne einer Akzeptanz des neuen Gebührenmodells in der Wirtschaft Korrekturen vorgenommen werden, um Mehr- und Doppelbelastungen für Unternehmen zu vermeiden.

So würde der Betriebsstättenansatz der Reform dazu führen, dass Unternehmen mit mehreren Standorten, wie beispielsweise Filialbetriebe, gegenüber gleich großen Unternehmen mit nur einem Standort benachteiligt werden. Nach Berechnungen des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) steige die Belastung der deutschen Wirtschaft mit Rundfunkgebühren von derzeit etwa 450 Millionen Euro auf mindestens 800 Millionen Euro pro Jahr - nahezu eine Verdoppelung.

Zudem sollte die Berechnungsgrundlage gemäß Vollzeitäquivalenten erfolgen, um teilzeitintensive Branchen nicht zu benachteiligen. Denn in der künftigen Gebührenlogik ist "Kopf gleich Kopf".

Außerdem dürfen Firmenfahrzeuge nicht zusätzlich als Bemessungsgrundlage herangezogen werden. Für die IHK zu Rostock stellt dies einen Widerspruch zur angestrebten Pauschalgebühr dar.

Ein konsequenter Systemwechsel wird auch durch die Erhebung der Rundfunkgebühr im Hotelbereich nicht erreicht, wenn zusätzlich zur Mitarbeiterzahl eine Gebühr für Hotel- und Gästezimmer fällig wird, obwohl alle Gäste bereits Gebühren an ihrem Wohnort bezahlen.

"Diese Mehrbelastungen sind nicht zu akzeptieren. Wir haben das Gefühl, dass mit der Neuregelung bei der Wirtschaft richtig Kasse gemacht werden soll", kommentiert Paarmann.

Die Ministerpräsidenten der Bundesländer wollen am 15.12.2010 den Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnen.

Die IHK zu Rostock hat auf ihrer Homepage www.rostock.ihk24.de viele Informationen zum Thema sowie einen "Gebührenrechner" hinterlegt, mit dem Firmen ihre künftigen Beiträge selbst ausrechnen und vergleichen können.
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