Der beste Schutz vor einem Verfahren wegen Verstoßes gegen Zollvor-schriften sind kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für Handelswa-ren ist das Vorliegen einer Lieferantenerklärung unerlässlich. Häufig werden Lieferantenerklärungen falsch ausgestellt.
Auch das Thema "Präferenzen" nimmt im internationalen Handel zusehends Raum ein. Die EU hat weltweit mit über 200 Ländern Abkommen über die Gewährung von Zollvorteilen, sog. Präferenzabkommen, geschlossen. Die Gewährung dieser Vorteile hängt von der Vorlage eines Präfe-renznachweises ab.
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