Die Regelung, die seit dem 1. Januar 2023 gilt, sieht vor, dass für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen auf oder in der Nähe von Privatwohnungen sowie für bestimmte öffentliche und gemeinnützige Gebäude keine Umsatzsteuer anfällt. Diese Maßnahme hat bereits zu einem deutlichen Anstieg der Installationen von Photovoltaikanlagen geführt. Wie lange sie fortgeführt wird, um die Akzeptanz und Verbreitung der Solarenergie weiter zu beschleunigen, ist derzeit nicht geregelt.
Die wichtigsten Punkte der Regelung:
- Der Nullsteuersatz gilt für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen auf oder in der Nähe von Privatwohnungen.
- Die Regelung gilt ebenfalls für bestimmte öffentliche und gemeinnützige Gebäude.
- Die Maßnahme soll dazu beitragen, die Verbreitung von Photovoltaikanlagen zu fördern und die Energiewende zu beschleunigen.
- Auch Stromspeicher, die in Verbindung mit der Photovoltaikanlage erworben werden, fallen unter die Regelung.
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